Bemessung an Wohnung statt Gerät: Einigung bei GEZ-Reform

Einigung in Sachen Rundfunkgebühren: Eine Wohnungsabgabe soll eingeführt werden, die Höhe stabil bleiben. Das wiederum tragen nicht alle Intendanten mit.

GEZ-Gebühr: Künftig ist es unbedeutend, welches Gerät verwendet wird. Bild: dpa

Wird Erich Sixt nun Ruhe geben? Der Autovermieter (Umsatz rund 1,6 Milliarden Euro) mit den Fönfrisuranzeigen war als Galionsfigur des Mittelstandes gegen die neue Rundfunkgebühr angetreten und hatte auch mit dem Bundesverfassungsgericht gedroht. Jetzt haben die zuständigen Ministerpräsidenten der Länder die Neufinanzierung von ARD, ZDF & Co. beschlossen - ab 2013 wird nicht mehr nach tatsächlich vorhandenem Gerät abgerechnet, sondern pauschal per Wohnung und Betriebsstätte.

Damit hoffen Politik wie öffentlich-rechtliche Anstalten, Schwarzsehern den Garaus zu machen und vor allem Unternehmen stärker in den Pflicht zu nehmen - bislang, davon gehen ARD-Insider aus, hätten sich mehr als die Hälfte um ihre Zahlpflichten gedrückt.

Dreh- und Angelpunkt des neuen Gebührenmodells ist die Wohnung - der häufig durch die Debatte geisternde Begriff Haushaltsabgabe ist damit vom Tisch: Denn während nicht klar definiert ist, was genau einen Haushalt darstellt, gibt es beim Begriff Wohnung wenig zu deuteln.

Pro Wohnung wird künftig einmal die heutige Fernsehgebühr fällig, egal wie viele Menschen mit eigenem Einkommen dort hausen und welche Geräte sie konkret besitzen. Auch für Zweitwohnungen ist zu zahlen, Gebührenbefreiungen werden weniger.

Bei Firmen - und den für Herrn Sixt entscheidenden Mietwagen - spielt die Zahl der Betriebsstätten, der Mitarbeiter und die Größe der Mietwagenflotte eine Rolle. Nach massivem Lobbying der Wirtschaftsverbände und einzelnen Unternehmen sind die Länder hier etwas zurückgerudert: Der Chef der Länder-Rundfunkkommission, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), hatte schon vor der Sitzung in Magdeburg von einer "sehr verträglichen Lösung für die Wirtschaft" gesprochen.

Die nun beschlossene Regelung sieht ein Staffelmodell vor, Firmen mit unter 500 Mitarbeitern zahlen den achtfachen Gebührensatz, bei mehr als 20.000 wird der 150-fache Satz fällig. Für Dienstwagen muss ein Drittel bezahlt werden, ein Auto pro Betriebsstätte ist von der Gebühr befreit. Für Mietwagen und Hotelzimmer gelten auch Staffelbeträge.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU) sagte, "das Modell ist mittelstandsfreundlich", dabei sei aber "unabdingbar", dass der heutige Monatsbeitrag von aktuell 17,98 Euro stabil bleibt. Laut Beck soll die Rundfunkgebühr sogar bis mindestens 2015 den derzeitigen Betrag nicht übersteigen.

Doch hier ist fraglich, ob die Rundfunker mitspielen: Den Verzicht auf eine Gebührenerhöhung tragen nicht alle Intendanten mit. NDR-Chef Lutz Marmor hatte noch im September im taz-Interview erklärt, es werde "bei der Gebührenanmeldung keine Nullrunde geben können", er halte zumindest "einen Inflationsausgleich für eine legitime Forderung".

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bleibt bei der Reform erhalten, mangels Schwarzseher-Schnüffelei kann dort der Aufwand allerdings erheblich reduziert werden. Allfällige Rechnungen, die den Öffentlich-Rechtlichen zusätzliche Milliarden prophezeien, werden sich nun dem Faktencheck stellen müssen.

Die Ministerpräsidenten haben ihr Modell so kalkuliert, dass die heutigen Gebühreneinnahmen von rund 8 Milliarden Euro stabil bleiben. Ob diese Rechnung aufgeht, wird die zuständige Gebührenkommission KEF nun anhand der neuen Regelungen überprüfen.

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