Hardcore-Aktivist Jörg Bergstedt: Er darf „Gentech-Mafia“ sagen

Der FDP-Abgeordnete Uwe Schrader und die Gentech-Firma BioTechFarm wollten dem Aktivisten Jörg Bergstedt untersagen, sie als „Gentech-Mafia“ zu bezeichnen. Bergstedt bekam Recht.

Jörg Bergstedt bei einer Feldbesetzung in Braunschweig (2009). Bild: privat

Drastisch formuliert hat Jörg Bergstedt schon immer gern - wenn er über Umweltverbände sprach, die er für zahnlos oder wirtschaftsnah hält, oder wenn es um Industrie und Politik geht. In den letzten Jahren widmete sich der 45-jährige Polit-Aktivist und Autor aus Gießen vor allem der Gentechnik-Branche – und erhob schwere Vorwürfe. In seiner Broschüre “Organisierte Unverantwortlichkeit“ (PDF), die sich mit der Verflechtung von Unternehmen, Behörden und Wissenschaft beschäftigt, schrieb er etwa, Uwe Schrader, FDP-Landtagsmitglied in Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des Gentechnik-Lobbyvereins InnoPlanta, gehöre der „Gentechnikmafia“ und einer „Seilschaft zur Fördermittelveruntreuung“ an. Und die BioTechFarm, die Feldversuche organisiert, sei „wichtig zur Wäsche von Steuergeldern in einem unübersichtlichen Gewirr von Firmen“.

Gegen diese Aussagen hatten Schrader und die Geschäftsführerin der BioTechFarm im letzten Jahr Unterlassungsklage eingereicht und in erster Instanz Recht bekommen. Seitdem war es Bergstedt verboten, die Broschüre unverändert zu verbreiten und die Aussagen in Vorträgen zu wiederholen.

An diesem Mittwoch nun hat das Oberlandesgericht das Urteil kassiert und Bergstedt in allen Punkten Recht gegeben. Bei den kritisierten Passagen handele es um zulässige Wertungen, die auf Recherchen beruhten, sagte Richter Roland Rixecker. Bergstedt kann die Kläger also ab sofort wieder als Teil der „Gentechnik-Mafia“ brandmarken - etwa beim „Innoplanta“-Forum am 6. September, bei dem Schrader die Eröffnungsrede hält und Bergstedt ein Protestcamp organisiert.

Mit der Justiz hat Bergstedt bisher gemischte Erfahrungen gemacht. Ein Urteil wegen Körperverletzung gegen einen Polizisten wurde vom Bundesverfassungsgericht kassiert. Auch gegen eine unrechtmäßige Ingewahrsamnahme wehrte er sich erfolgreich vor Gericht. Es stellte sich heraus, dass die Polizei entlastende Beweise unterschlagen hatte. In einem Verfahren wegen Zerstörung eines Gentechnik-Feldes wurde er hingegen verurteilt. Trotz einer laufenden Verfassungsbeschwerde muss er die sechsmonatige Haft wohl bald antreten.

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