Minister droht Beamten: Streik als Notwehrmaßnahme

Beim Lehrerstreik in Schleswig-Holstein droht der Minister den verbeamteten Lehrern mit Abzügen und Akteneinträgen. Die GEW nennt den Streik eine "Notwehrmaßnahme".

Am Rande einer Lehrerdemonstration in Kiel. Bild: dpa

KIEL taz | Rund 3.500 LehrerInnen in Schleswig-Holstein erhalten demnächst blaue Briefe: Die BeamtInnen, die in dieser Woche während der Unterrichtszeit gegen eine Schulgesetzreform im Land protestierten, müssen sich auf Ärger einstellen.

"Was wir vor dem Streik gesagt haben, gilt: Es war rechtswidrig und wird für die Beteiligten Konsequenzen haben", sagte Thomas Schunck, Sprecher des Kieler Bildungsministeriums, der taz. Der Streik, zu dem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufgerufen hatte, war bundesweit der erste Beamten-Protest dieser Art.

Denkbare Sanktionen sind Gehaltsabzüge und ein Eintrag in die Personalakte. Angestellte Lehrkräfte, die anders als Beamte prinzipiell streiken dürfen, erhalten ebenfalls kein Gehalt für die ausgefallenen Stunden - ob die Friedenspflicht verletzt wurde und damit arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, werde geprüft, so Schunck.

Der Landesvorsitzende der GEW, Matthias Heidn, zeigte sich "hocherfreut" über die große Beteiligung: "Das ist ein Misstrauensvotum erster Güte für Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und seinen Bildungsminister." Ekkehard Klug (FDP) hat ein Schulgesetz vorgelegt, das eine höhere Wochenarbeitszeit vorsieht - damit könnten mittelfristig Stellen eingespart werden. Außerdem soll sich die Struktur der Gemeinschafts- und Regionalschulen ändern. Der Weg zum Abitur - G8 oder G9 - ist unklar.

Die GEW nannte den Streik eine "Notwehrmaßnahme" und argumentiert mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der ein Streikverbot für eine Arbeitnehmergruppe als rechtswidrig einstufte: "Wir können die Frage, ob verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in Deutschland streiken dürfen, gerne in Straßburg klären lassen", so Heidn. Schunck kontert: Das EU-Urteil beziehe sich auf einen Einzelfall, der nicht übertragbar sei. Und: Beamte dürften selbstverständlich demonstrieren - nur eben nicht während der Arbeitszeit.

Ändern werde der Protest nichts, so der Sprecher: "Der Minister ist sich bewusst, was er den Lehrkräften zumutet, angesichts der Haushaltslage muss er es aber tun." Schleswig-Holstein, das gegen die Schuldenbremse im Grundgesetz klagt, hat eine eigene Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen. Um ab 2020 ausgeglichene Haushalte vorlegen zu können, hat die schwarz-gelbe Regierung ein Sparkonzept vorgelegt, das alle Ministerien zu Kürzungen verpflichtet.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.