AFFEN UND IHRE VERWANDTEN: Kreiter muss zurückstecken

Mit harten Bandagen polemisiert der Makaken-Forscher Andreas Kreiter gegen Kritiker. Dabei hält er sich offenbar nicht immer an die Wahrheit: Nun musste er eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben.

Ein Makake im Primatenstuhl: Die Tiere gelten als bewegungsfreudig. Bild: dpa

Der Bremer Biologieprofessor Andreas Kreiter hat am 30. April eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Kreiter hatte im Magazin Die Zeit geschrieben, die Grünen-Abgeordnete Silvia Schön habe "vor laufendem Mikrophon" gesagt, "sie sei auch dann nicht bereit, Affenversuche zu erlauben, wenn deren Ergebnisse einmal einem kranken Kind zugute kommen würden".

Dies habe sie nie gesagt, erklärte Schön. Sie habe auch bis zur Lektüre des Zeit-Gastbeitrages von Kreiter, der am 8.April erschienen war, nicht gewusst, dass irgend jemand die Grundlagen-Experimente des Biologen mit der Heilung kranker Kinder in Verbindung bringen würde.

Kreiter hatte zunächst angegeben, bei der Äußerung "vor laufendem Mikrophon" habe es sich um eine Diskussions-Sendung des Deutschlandfunks gehandelt, bei der auch er selbst auf dem Podium saß. Auf dem Mitschnitt der Sendung fand sich aber nichts dergleichen. In seiner Unterlassungserklärung schreibt Kreiter nun, dass sich "nach zweieinhalb Jahren der genaue Wortlaut nicht mehr verifizieren lässt".

In dem Text für Die Zeit berichtet der Forscher über einen "Vernichtungsfeldzug" gegen ihn. Bremen sei "anders als der Rest der Republik", weil dort Wolfang Apel lebe, "der oberste Funktionär des Deutschen Tierschutzbundes". Der hätte "mit einem Machtapparat fast unbegrenzte Möglichkeiten". Dass der Personenschutz für ihn durch die Polizei "berechtigt" gewesen sei, habe sich "in der beispiellosen, auf persönliche Vernichtung abzielenden Hetzkampagne der Tierschützer und ihrer Funktionäre gezeigt", so Kreiter. Bei einer Diskussionsveranstaltung in der Bürgerschaft sei er auf "die Kohorten des Herrn Apel" gestoßen.

Kreiter macht in dem Text deutlich, dass er nichts von der Formulierung des Tierschutzes als Staatsziel hält: "Für den Tierschutz braucht es ein vernünfties Tierschutzgesetz, nicht irendwelche wahlkampfmotivierten Änderungen in der Verfassung."

In der für den 28. Mai anstehenden Gerichtsverhandlung über die Klage Kreiters gegen den Senat, der weitere Makaken-Versuche nicht genehmigt hatte, geht es juristisch gerade um die rechtliche Bedeutung der Aufwertung des Tierschutzes zum Staatsziel.

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