Neue Abtreibungsgesetze in Oklahoma: Verfassungswidrige Untersuchung

Das Parlament im US-Bundesstaat Oklahoma hat die Abtreibungsgesetze verschärft - gegen den Willen des Gouverneurs. Er hält sie für verfassungswidrig.

Abtreibungsgegner vor dem Capitol in Oklahoma City. Bild: ap

CHICAGO afp/apn | Gegen den Willen des Gouverneurs hat das Parlament des US-Bundesstaates Oklahoma eine Reihe strengere Abtreibungsregeln verabschiedet, die auch Schwangerschaftsabbrüche bei Vergewaltigungsopfern erschweren. Selbst Opfer von Vergewaltigungen oder Inzest müssen sich laut den am Dienstag beschlossenen Gesetzen eine ausführliche Beschreibung ihres ungeborenen Kindes anhören und eine Ultraschalluntersuchung des Fötus vornehmen lassen, bevor sie abtreiben dürfen. Damit die Ultraschallbilder möglichst genau und anschaulich sind, muss die Ultraschallsonde vaginal eingeführt werden. Eine Untersuchung entlang des Bauchraums reicht nicht aus.

Die Neuerungen sehen außerdem vor, dass Ärzte in Oklahoma werdende Eltern nicht über Untersuchungen möglicher Fehlbildungen des Fötus informieren müssen. Die Mediziner werden im Fall von Fehlbildungen bei Neugeborenen außerdem vor Klagen der Eltern geschützt.

Die Organisation Center for Reproductive Rights kritisierte die Gesetze als zu weitreichenden Eingriff in das Privatleben. Oklahomas Gouverneur Brad Henry hatte mit seinem Veto versucht, die Verabschiedung der Gesetze zu verhindern da sie verfassungswidrig seien. Die Frauen würden mit einer solchen Behandlung ein zweites Mal zum Opfer gemacht, argumentierte der Demokrat. Abtreibungsbefürwortern zufolge wäre die Regelung eine der schärfsten in den Vereinigten Staaten.

Das Parlament mit seiner republikanischen Mehrheit verabschiedete die Gesetze trotzdem. Auch einige demokratische Parteikollegen des Gouverneurs stimmten dafür.

Bereits 2008 hatte der Gouverneur gegen ein ähnliches Gesetz sein Veto eingelegt. Auch damals war er überstimmt worden. Später hatte dann ein Gericht das Gesetz noch vor Inkrafttreten für verfassungswidrig erklärt.

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