Videoüberwachung in Niedersachsen: Ich sehe was, …

Niedersachsen im Überwachungsrausch. 99 Prozent aller Videokameras im öffentlichen Raum werden rechtswidrig betrieben, klagt der Datenschutzbeauftragte.

Hannover, hier die City, wird von 42 Polizeikameras überwacht. Bild: Foto: dpa

Es war die Nachricht des Tages: Mehr als 99 Prozent der in Niedersachsen angebrachten Überwachungskameras verstoßen gegen Datenschutzbestimmungen, das hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Joachim Wahlbrink am Dienstag verkündet. Von 3.345 von ihm überprüften Kameras seien nur 23 korrekt betrieben worden.

Die Liste der Verstöße, die Wahlbrink herunterspulte, ist lang. Mal fehlten Hinweisschilder auf die Videoüberwachung, mal wurde das aufgezeichnete Material über Monate nicht gelöscht, dann wieder wurde ohne Scheu in Wohnungen, Arztpraxen oder Anwaltsbüros hineingefilmt - technisch so hochwertig, dass die abgelichteten Personen und ihre Handlungen detailliert erkennbar waren. Umkleidekabinen mit Peep-Show-Effekt fanden sich in der langen Liste des Datenschützers ebenso wie Haftzellen ohne toten Winkel, in denen Gefangene nicht einmal ihre Notdurft unbeobachtet verrichten konnten.

Niedersachsen als Big Brother-Wonderland. Allein bei den Kommunen ist nach Wahlbrinks Angaben die Zahl der Videokameras seit 2001 um 822 Prozent gestiegen - von 54 auf 498. Trotz des rasanten Zuwachses an staatlich betriebenen Kameras sei das Bewusstsein für Risiken und Gefahren einer Videoüberwachung bei den öffentlichen Stellen "völlig unterentwickelt", klagt Wahlbrink, der das Ergebnis seiner Studie als "überraschend und niederschmetternd bewertet". Kopfzerbrechen bereitet dem Datenschutzbeauftragten die "Ignoranz vieler Behörden" gegenüber seiner Kritik. Sie belege, "dass es gar kein Unrechtsbewusstsein gibt".

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Immerhin: Nach der Kritik des Datenschützers haben einzelne Behörden zähneknirschend mit der Abrüstung der Kameras begonnen. "Wir haben sofort einen Erlass an alle Justizvollzugsanstalten erteilt, eine unbewachte Nutzung der Toilette in überwachten Zellen zu ermöglichen", gelobt das Justizministerium Besserung. Und das Innenministerium, dem Wahlbrinks Kritik vorab bekannt wurde, will bereits alle Mängel beseitigt haben und die zu lang gelagerten Videosequenzen gleich mit. Laut Wahlbrink müssen landesweit 71 Kameras, 121 Aufzeichnungsgeräte und 45 Attrappen abgebaut oder abgeschaltet werden. Denn auch die Video-Placebos seien nicht ohne Brisanz: Sie gaukelten Sicherheit vor, wo keine Sicherheit sei.

Die niedersächsischen Oppositionsparteien schlossen sich Wahlbrinks Kritik an der maß- und gesetzlosen Videoüberwachung an. Die innenpolitische Sprecherin der Linken, Pia Zimmermann, nannte die Mängelliste "erschreckend" und sah sich in ihrer Ablehnung von Überwachungskameras bestätigt. Der Innenexperte der Grünen, Ralf Briese, sprach von einem deutlichen Alarmsignal, wenn sich Landesbehörden bei den Überwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum "nicht an Recht und Gesetz halten".

Allein die Polizei mochte sich der Argumentation des Landesdatenschützers nicht anschließen. Sie sei schlicht "wirklichkeitsfremd", klagt Hannovers Polizeisprecher Stefan Wittke. Kennzeichnungen auf den Straßen und Plätzen seien in der Praxis nicht durchführbar, da die Kameras "riesengroße Bereiche" abdeckten. Zudem gebe es in Niedersachsen gar keine Kennzeichnungspflicht für Kameras. Und schließlich könne im Internet jeder Interessierte sehen, wo es in Hannover Kameras gibt, behauptet Wittke.

Dass eine solche Haltung nicht überall auf Gegenliebe stößt, machten in der Nacht zum Mittwoch Aktivisten der selbst ernannten "Militanten Interventionsgruppe gegen Überwachung und Sicherheitsstaat" deutlich. Sie haben - so ihr martialischer Sprachgebrauch - "in der Nacht auf den 21. April die Staatsanwaltschaft Oldenburg mit Farbe angegriffen". Die Farbbeutel-Aktion sei, so heißt es in einer Bekenner-E-Mail, "Antwort auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens […] gegen diejenigen, die […] zur öffentlichen Demontage der geplanten Überwachungskameras in der Oldenburger Innenstadt aufrufen".

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