Mindestlohn in der Pflege: Nichts geht mehr unter 7,50 Euro

Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich auf Mindestlöhne in der Pflege. Schwarz-Gelb will die neuen Pflege-Mindestlöhne zur Pflicht machen, weitere Branchen sollen folgen.

Blick aus dem Fenster: Morgendämmerung im Schlafzimmer. Bild: Michael McCullough – Lizenz: CC-BY

Für rund 750.000 Altenpflegerinnen und Pfleger gelten künftig Mindestlöhne von 7,50 Euro in Ostdeutschland und 8,50 Euro im Westen. Darauf haben sich am Donnerstag die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaft Ver.di geeinigt.

Das bedeutet: Kein Betreiber von Pflegeheimen und ambulanten Diensten darf seine Beschäftigten künftig schlechter bezahlen. Heute zahlen sie auch Stundenlöhne von 6 oder 7 Euro.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat bereits angekündigt, die neuen Mindestlöhne für allgemein verbindlich zu erklären. Weil Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ebenfalls zustimmt, dürfte es auch im Bundeskabinett keine Probleme geben.

Die Untergrenze wird wahrscheinlich ab 1. Juli 2010 gelten. Nicht erfasst sind Praktikanten, Hauswirtschaftshelfer und Demenzbetreuer. Zum 1. Januar 2012 und zum 1. Juli 2013 soll der Mindestlohn in zwei Stufen auf 8 Euro im Osten und 9 Euro im Westen steigen.

Wo das Minimum liegen sollte, war in den Verhandlungen der vergangenen Monate umstritten. Die Gewerkschaft Ver.di, die katholische Caritas und die Arbeitnehmerseite der evangelischen Diakonie wollten es bei etwa 10 Euro pro Stunde festlegen. Dagegen wandte sich aber der Arbeitgeberverband Pflege ebenso wie die Arbeitgeberseite der Diakonie. Sie votierten für die jetzt beschlossenen Mindestlöhne.

"Das ist ein großes Ärgernis", sagte Manfred Freyermuth, der für die Beschäftigten der Diakonie verhandelte. Das Unternehmen Diakonie versuche, den Lohn unter das Niveau des existierenden Tarifvertrags zu drücken, der augenblicklich minimal 8,77 Euro pro Stunde vorsehe, so Freyermuth. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird die Pflege nicht die letzte Branche sein, die in dieser Legislaturperiode einen Mindestlohn bekommt. So haben sich die Unternehmen und Gewerkschaft des Wachschutzes bereits auf eine Untergrenze geeinigt. Von der Leyen muss sie noch für allgemein verbindlich erklären, was sie bereits ankündigte.

Auch bei der Post herrscht Bewegung. "Eine branchenweite Untergrenze für den Lohn können wir uns vorstellen", sagt Rico Nelte, Geschäftsführer des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), in dem sich wichtige Konkurrenten der Post AG zusammengeschlossen haben. Den bisherigen Mindestlohn, den vor allem Post und Ver.di ausgehandelt hatten (8,40 Euro), hat das Bundesverwaltungsgericht für ungültig erklärt. Wie das Sicherheitsgewerbe steht auch die Briefzustellung bereits im Entsendegesetz aus Zeiten der Koalition aus Union und SPD. Die FDP, die Mindestlöhne kritisch betrachtet, hat also wenig Handhabe.

Etwas anders sieht es bei der Zeitarbeit aus. Diese Branche ist nicht im Entsendegesetz erwähnt. "Es gibt keinen Bedarf, daran etwas zu ändern", sagt Heinrich Kolb, der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion. Andererseits drängen die großen Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit auf einen gemeinsamen Mindestlohn. Ministerin von der Leyen hat durchblicken lassen, dass sie diese Lösung sympathisch fände.

Der Grund ist einfach: Ab dem 1. Mai 2011 dürfen Beschäftigte aus allen EU-Ländern problemlos in Deutschland arbeiten. Damit wird die Konkurrenz gerade in einfachen, ohnehin schlecht bezahlten Tätigkeiten stark zunehmen.

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