Streit der Woche: Ist das Arbeitsrecht zu pingelig?

Der Maultaschen-Fall geht in die zweite Runde, das Emmely-Verfahren wird neu aufgerollt. Bagatell-Kündigungen häufen sich trotzdem weiter. Ist das Arbeitsrecht zu pingelig?

Das baden-württembergische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am 30. März mit einer Kündigung wegen sechs entwendeten Maultauschen. Bild: dpa

Die Gerichtsprozesse um Bagatellkündigungen gehen in die zweite Runde. Das baden-württembergische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am 30. März mit der Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen aus der Verpflegung des Seniorenheims entwendet hat. In erster Instanz war die Kündigung für rechtens erklärt worden, worauf die 58-Jährige Berufung eingelegt hatte. Mit dem Emmely-Verfahren befasst sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Juni. Die Berliner Kassiererin wurde fristlos entlassen, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefunden und eingelöst hatte.

Seit Monaten häufen sich rechtskräftige Kündigungen, deren Ursachen banal sind. In Nordrhein-Westfalen wurde einer Sekretärin nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit mit der Begründung gekündigt, sie habe zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet gegessen. In Schleswig-Holstein wurde eine Reinigungskraft entlassen, weil sie Pfandflaschen von ihrem Arbeitsplatz mitgenommen hatte, die zumindest teilweise im Müll lagen.

Nachdem Bagatellkündigungen in die öffentliche Kritik geraten sind, hat die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt bisherige Gerichtsurteile in Schutz genommen. Sie wies darauf hin, dass jeder Diebstahl das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verletze. „Wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?“, fragte sie. Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linken, verurteilte die „trotzige Uneinsichtigkeit“ der BAG-Präsidentin. Ein Gesetzentwurf der Linken sieht eine Kündigung erst im Wiederholungsfall vor, sofern es sich um Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung „geringwertiger Gegenstände“ handelt.

Auch die SPD-Bundestagssfraktion legte vergangenen Monat einen Gesetzentwurf vor. Danach soll eine Abmahnung erforderlich sein, bevor eine Bagatellkündigung wirksam gemacht werden kann. Die schwarz-gelbe Koalition lehnt einen solchen Antrag jedoch ab. Johannes Vogel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warf der SPD „reine Schaufensterpolitik“ vor.

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