Sanktionen für Arbeitslose: Hartz IV-Kürzungen nur mit Ansage

Wer regelmäßig Termine im Jobcenter verpasst und Arbeit ablehnt, muss damit rechnen, dass er weniger Sozialgeld bekommt. Aber die Sanktionen kommen nicht automatisch.

"Ziel des Jobcenters ist nicht, jemanden zu sanktionieren", so Pressesprecher Uwe Mählmann. Bild: dpa

BERLIN taz | Schnee schippen, Laub harken, Regale bepacken - es gibt viele Ideen, wenn es darum geht, "faule" Hartz-IV-EmpfängerInnen zur Arbeit zu zwingen. Dabei gibt es jetzt schon eine Vielzahl von Sanktionen.

Die Maßnahmen reichen von der Kürzung bis hin zur kompletten Streichung des Regelsatzes. Ausgenommen aus dem Kürzungskanon sind Miet- und Heizungskosten. Die Höhe einer Sanktion hängt vom "Verstoß der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen" ab, sagt Anja Huth, Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Wer zum Beispiel Termine im Jobcenter regelmäßig nicht einhält, muss damit rechnen, dass der Regelsatz um zehn Prozent gekürzt wird. Eine alleinstehende Person erhält dann statt der 359 Euro nur noch 323,10 Euro. Wer sich weigert, eine "zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen", wie es in einem Papier der BA heißt, muss mit einer Kürzung um 30 Prozent rechnen.

Auch wenn jemand eine vom Jobcenter vermittelte Weiterbildung ablehnt, werden die Zuwendungen um 30 Prozent gekürzt. Ebenso, wenn jemand "Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit" abbricht.

"Ziel des Jobcenters ist nicht, jemanden zu sanktionieren", sagt Uwe Mählmann, Pressesprecher der Agenturen für Arbeit in Berlin: "Es gibt immer die Möglichkeit, miteinander zu reden." Hartz IV wird also nicht automatisch und sofort gekürzt, sondern "nachdem die Maßnahmen besprochen und angekündigt" worden seien. Notwendig für eine Kürzung sei auch, dass "kein wichtiger Grund" für eine Arbeitsverweigerung vorliege.

Eine Kombination aus Sanktion und Hilfe ist die sogenannte assistierte Begleitung: MitarbeiterInnen von Bildungsträgern begleiten im Auftrag der Jobcenter Bedürftige zu Bewerbungsgesprächen oder zu Arbeitgebern. Damit soll verhindert werden, dass sich jemand so präsentiert, dass ihn der Arbeitgeber ablehnt.

"Über solche Maßnahmen entscheidet jedes Jobcenter selbst", sagt Anja Huth: "Begleitungen gibt es nur für ,Härtefälle' und müssen auf den individuellen Bedarf abgestimmt sein."

Es gibt verschiedene Gründe dafür, warum eine Arbeit abgelehnt werden kann. Alleinerziehenden sind beispielsweise keine Jobs zuzumuten, bei denen die Arbeitszeiten außerhalb von Kitaöffnungszeiten liegen oder wenn es erst gar keine Kitabetreuung gibt. Halten Alleinerziehende dagegen ständig ihre Termine mit dem Jobcenter nicht ein, kann auch ihnen der Regelsatz gekürzt werden.

Von Januar bis Oktober 2009 wurden deutschlandweit insgesamt rund 600.000 Sanktionen ausgesprochen. Das entspricht einer Quote von 2,5 Prozent. In Bayern ist die Sanktionsquote mit 3,2 Prozent am höchsten, in Sachsen und Bremen mit 2 Prozent am geringsten. Ursache hierfür ist der Arbeitsmarkt: Sanktionen greifen nur dort richtig, wo es mehr Jobs gibt.

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