Kaltgestellte Steuerfahnder rehabilitiert: Auf die Couch und ab in Pension

Hessens Finanzminister Weimar bekommt eine Anzeige wegen der "Zwangspensionierungen". Der Neurologe Thomas H., der fehlerhafte Gutachten erstellt hatte, erhält 12.000-Euro-Strafe.

Der Frankfurter Neurologe Thomas H. wurde zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Bild: mara - Lizenz: CC-BY

FRANKFURT/M. taz | Späte Genugtuung erfuhren diese Woche vier hessische Steuerfahnder. Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht Gießen verurteilte den Frankfurter Psychiater und Neurologen Thomas H. zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Er habe die drei Männer und eine Frau durch fehlerhafte Gutachten in den vorzeitigen Ruhestand schicken lassen. Diese hatten acht Jahre lang vergeblich um ihre Rehabilitation gekämpft.

Bis 2001 galten sie beim Frankfurter Finanzamt V als Dreamteam, weil sie Millionensummen in großem Stil hinterzogener Steuern nach Durchsuchungen unter anderem bei der Commerzbank in die Staatskasse zurückbrachten.

Als sie plötzlich und für sie unerwartet durch einen Erlass von der Behördenleitung ausgebremst wurden, vermuteten sie, dass dies geschehe, weil ihre Aktivitäten nach dem Regierungsantritt der CDU nicht mehr gewollt seien. Sie fühlten sich aufs Abstellgleis geschoben und gemobbt.

Als sie sich mit allen rechtlichen Mitteln wehrten, mussten sie sich psychiatrischen Gutachten unterziehen und wurden nach Disziplinarverfahren als Querulanten wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt.

Das Verfahren gegen den Nervenarzt Thomas H. war von der Landesärztekammer angestrengt worden. H. hatte den Steuerfahndern attestiert, sie litten an Verfolgungswahn und "chronischen Anpassungsstörungen". Das Gericht kam jetzt zu dem Schluss, dass alle vier Gutachten, seinerzeit gefertigt im Auftrag des Versorgungsamtes und damit des Landes, "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen" erstellt worden seien.

Nach dem Urteil ermittelte auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft wieder gegen Vorgesetzte der Entlassenen. Sie könnten sich als "Amtsträger" durch die "absichtliche Verfolgung einer unschuldigen Person" strafbar gemacht haben (§ 344 StGB).

Diese Ermittlungen sind allerdings gleich wieder eingestellt worden, weil die Straftat verjährt ist. Stattdessen erstattete der Vizepräsident des saarländischen Finanzgerichts, Peter Bilsdorfer, Strafanzeige gegen Verantwortliche des Finanzamts V und gegen Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) wegen Veruntreuung von Steuermitteln.

Der Rechtswissenschaftler nennt es einen "Skandal", dass gesunde, tüchtige Beamte ohne Not mit Steuermitteln "zwangspensioniert" worden seien, statt ihrem Beruf nachzugehen.

Er handele, so Bilsdorfer, nicht politisch motiviert, sondern als Staatsbürger, der sich "sehr geärgert" habe. Der hessische Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) kündigte an, dass das Land das Urteil erst prüfen müsse, ehe es entscheide, ob es Berufung einlegen werde.

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