Globalisierungskritiker verurteilt: Hohe Haftstrafen für G-8-Gegner

Acht Jahre nach den Genua-Protesten erhöht ein Gericht die Strafen für den Schwarzen Block. Im Gegenzug werden die Urteile gegen die gemäßigten Tute Bianche abgemildert

Straßenschlacht während des G8-Gipfels in Genua im Juli 2001. Bild: dpa

ROM taz | Drakonische Strafen für zehn Angehörige des "Schwarzen Blocks" auf der einen Seite, Freisprüche oder Verfahrenseinstellung wegen Verjährung für die 15 Angeklagten aus den Reihen der in ihren Protestformen gemäßigteren "Tute bianche" auf der anderen: Am Freitag fällte ein Gericht in Genua in zweiter Instanz das Urteil über 25 Demonstranten, die an den Unruhen während des G-8-Gipfels 2001 beteiligt waren.

Gegenüber der ersten Instanz sattelte das Gericht bei den zehn italienischen Angehörigen des Schwarzen Blocks noch drauf. Es verhängte Haftstrafen zwischen sechseinhalb und fünfzehn Jahren wegen "Verwüstung und Plünderung" gegen jene Männer und Frauen, die unter anderem eine Bank gestürmt, Schaufenster eingeschlagen und einen Supermarkt ausgeräumt hatten. "Das ist kein Urteil, das ist ein Racheakt", kommentierte Heidi Giuliani, die im Gerichtssaal anwesende Mutter des während der Demonstrationen erschossenen Carlo Giuliani.

In der Tat bleibt von der scheinbaren Symmetrie im Vorgehen der Gerichte - einerseits der Prozess gegen die Demonstranten, andererseits gleich drei Prozesse gegen Polizisten wegen ihres brutalen Vorgehens auf der Straße, beim Sturm auf die Scuola Diaz und in der Haftanstalt Bolzaneto - nichts mehr übrig. Die Polizisten, vor allem die Einsatzleiter, sind praktisch ungeschoren davongekommen und haben Karriere gemacht; die zehn jetzt abgeurteilten Demonstranten erhalten harte Strafen.

Einer nüchternen Würdigung der Ereignisse war das Gericht nur gegenüber den "Tute bianche" fähig. Es erkannte an, dass ihre Demonstration unrechtmäßig von den Carabinieri attackiert worden war; daraus entwickelten sich jene Zusammenstöße, die in der Erschießung Carlo Giulianis gipfelten. Deshalb wurden die Angeklagten dieser Gruppe teils freigesprochen, teils erhielten sie mildernde Umstände - was in Italien zu einer schnelleren Verjährung der Straftaten führt. Davon profitiert zum Beispiel Massimiliano Monai, der junge Mann, der mit einer Holzlatte auf den Carabinieri-Jeep losging, aus dem dann die Todesschüsse auf Giuliani fielen. Auch Monai, in erster Instanz zu vier Jahren verurteilt, kommt wegen Verjährung straflos davon. Dennoch kann auch dieser Teil des Urteils nicht befriedigen: Nie hat die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen jene Einsatzleiter angestrengt, die für die Ausschreitungen gegen die "Tute bianche" verantwortlich waren.

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