Rechtsstaat: Ungedient? Als Richter untauglich!

Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt protestiert die Justiz.

Wehrdienstsenats-Richter nur nach Wehrdienst? Hier: Rekruten-Vereidigung. Bild: ap

FREIBURG taz - Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren. Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) hatte sein Veto eingelegt.

Nun wehrt sich aber die Justiz gegen diese Einflussnahme der Bundesregierung. Sie sei "mit dem geltenden Verfassungsrecht" unvereinbar, heißt es in einer sehr deutlichen Erklärung, die der taz vorliegt. Verfasst wurde sie von BVerwG-Präsidentin Marion Eckertz-Höfer und den PräsidentInnen aller 15 Oberverwaltungsgerichte (OVG).

Zwei Wehrdienssenate gibt es am BVerwG. Sie entscheiden in letzter Instanz über Beschwerden von Soldaten sowie über Disziplinarstrafen. So wird am Wehrdisziplinarsenat eines Tages wohl auch der Fall von Oberst Klein landen, der in Afghanistan zwei Tanklastzüge bombardieren ließ und dabei den Tod vieler Zivilisten verursachte.

Neu zu besetzen war jetzt die Stelle von Richter Dieter Deiseroth, der von 2001 bis 2009 im Wehrdisziplinarsenat saß. Gegen Deiseroth gab es einst keine Bedenken, obwohl er Gründungsmitglied der internationalen Vereinigung der Juristen gegen Atomwaffen (IALANA) war. In seine Amtszeit fiel 2005 das sensationelle Urteil im Fall von Oberst Florian Pfaff. Dem Oberst wurde zugestanden, dass er aus Gewissensgründen Befehle im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg der USA verweigern durfte. Deiseroth wechselte jetzt auf eigenen Wunsch an einen anderen Senat des BVerwG.

Sein Nachfolger sollte Peter Wysk werden. Er war erst im Mai zum BVerwG-Richter gewählt worden. Das Gerichtspräsidium wollte ihn dem Wehrdienssenat zuweisen, wie man es in Leipzig mit Neulingen gerne macht. Die Wehrsenate sind wenig beliebt, weil dort viel Sachaufklärung zu betreiben ist. Doch völlig überraschend legte das Verteidigungsministerium sein Veto gegen Wysk ein.

Was aber sprach gegen Wysk? Er war zuvor Richter am OVG Münster und gilt als Rechtsexperte für Fragen des Flugverkehrs. Politisch war er bisher nicht aufgefallen, er ist kein zweiter Deiseroth. Jungs Ministerium monierte denn auch nur die fehlende Bundeswehrerfahrung von Wysk. Er hatte in den 70er-Jahren seinen Zivildienst in einem Hospiz und bei einer Kirchengemeinde absolviert. Der zweite Vorschlag des BVerwG-Präsidiums, Sebastian Dette, ging später anstandslos durch. Dette hatte 1977 bis 1979 Wehrdienst geleistet. Vorige Woche trat er seinen Dienst im Wehrdienstsenat an.

Im Gesetz steht freilich nicht, dass Richter im Wehrdienstsenat "gedient" haben müssen. Tatsächlich haben das in den letzten 20 Jahren die wenigsten Mitglieder dieses Senats. Auch Frauen, wie derzeit Eva-Christine Frentz, entscheiden bisher regelmäßig über Wehrdisziplinarfragen mit.

Offensichtlich will das Verteidigungsministerium jetzt aber die Zügel anziehen - mit der Begründung, dass mehr "Sachverstand" in die Wehrsenate einziehen soll. Dabei sitzen in den beiden fünfköpfigen Senaten jetzt schon jeweils zwei Soldaten als ehrenamtliche (aber voll stimmberechtigte) Richter.

Im Gesetz steht auch nicht, dass das Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. Die heutige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) erwog zwar vor drei Jahren, diese Vereinbarung zu kündigen, konnte sich dann aber doch nicht dazu entschließen. Insofern trägt sie Mitverantwortung für Jungs Einflussnahme.

BVerwG-Präsidentin Eckertz-Höfer und ihre KollegInnen wollen nun den Einfluss der Bundesregierung auf die Besetzung der Wehrsenate ganz zurückdrängen. Paragraph 80 Absatz 2 der Wehrdisziplinarordnung solle "abgeschafft" werden. Es gehöre zur richterlichen Unabhängigkeit, dass die Gerichte selbst entscheiden, welcher Richter in welchem Senat Recht

spricht.

"Wo kommen wir hin, wenn Bundesminister entscheiden, von welchen Richtern sie gerne Angelegenheiten aus ihrem Ressortbereich entschieden sehen wollen?", fragte die Richter-Fachgruppe der Gewerkschaft ver.di, die als erste gegen Jungs Vorgehen protestiert hatte.

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