Verfassungsrichter geben Metzger recht: Der Schächter von Hessen

Seit Jahren kämpft eine muslimischer Metzger in Hessen darum, Rinder und Schafe nach islamischem Ritus schächten zu dürfen. Die Karlsruher Richter gaben ihm jetzt erneut Recht.

Darf mit einem Stich in den Hals getötet werden: Kleines, süßes Osterlamm. Bild: da8ter/photocase

KARLSRUHE dpa/ap/taz | Ein muslimischer Metzger aus dem Raum Gießen darf vorerst ohne Betäubung sowie ohne Anwesenheit eines Tierarztes schlachten. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Metzger im jahrelangen Rechtsstreit um das Schlachten von Tieren nach islamischen Ritus Recht. Rüstem Altinküpe kämpft seit 1994 um das Schächten von Tieren. Mit Verwaltung und Justiz befindet er sich in einer juristischen Dauerfehde. Umso erleichterter zeigte er sich nach dem Urteil der Karlsruher Richter.

In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss kritisierten die Karlsruher Richter, dass das Hessische Verwaltungsgericht (VGH) dem Metzger keinen Eilrechtssschutz zugestehen wollte. Dem Metzger war unter anderem auferlegt worden, dass beim Schächten grundsätzlich ein Amtstierarzt anwesend sein müsse. Diese Anordnung hob das BVG nun auf.

Bereits im Januar 2002 hatte das Gericht grundsätzlich entschieden, dass muslimische Metzger aus Gründen der Religionsfreiheit per Ausnahmegenehmigung Schlachttiere zum Ausbluten mit einem Kehlstich und ohne Betäubung töten dürfen, wenn ihre jeweilige Glaubensrichtung dies gebietet. Das Urteil hatte damals hohes Aufsehen erregt. Der juristische Streit schwelte weiter. 2006 entschied das Bundesverwaltungsgericht zu seinen Gunsten. Im vergangenen Jahr erhielt Rüstem Altinküpe eine befristete Erlaubnis, die bisher für 2009 nicht erneuert wurde.

Dagegen zog der Metzger vor Gericht. Im Februar erlaubte das Verwaltungsgericht Gießen vorläufig das Schächten von zwei Rindern und 30 Schafen wöchentlich. Später wurde diese Erlaubnis vom VGH aufgehoben.

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