Hosen-Prozess im Sudan: Die Angeklagte klagt zurück

Die ehemalige UN-Mitarbeiterin Lubna Ahmed Hussein muss im Sudan erneut vor den Richter. Sie soll mit dem Tragen einer Hose gegen die "öffentliche Moral" verstoßen haben.

Hussein nimmt für die Rechte der Frauen auch mögliche Peitschenhiebe in Kauf. Bild: dpa

Am nächsten Montag wird der Regierung in Sudan und ihrem Sittengesetz der Prozess gemacht - und zwar im eigenen Gerichtssaal. Dann nämlich wird das Verfahren fortgesetzt, auf dessen Durchführung die sudanesische Journalistin und ehemalige UN-Mitarbeiterin Lubna Ahmed Hussein bestanden hat, als sie Anfang Juli von der Sittenpolizei des Landes festgenommen wurde.

Ihr Vergehen: das Tragen einer Hose. Lubna Ahmed Hussein hat dafür gesorgt, dass nicht nur sie auf der Anklagebank sitzt, sondern auch das Regime von Präsident Omar Hassan al-Bashir. Ihr drohen Geldstrafe und Peitschenhiebe, dem Regime die Bloßstellung.

Und darum geht es der gläubigen Muslimin, die zurzeit strikt die Fastenzeiten des Ramadan einhält. Sie will diesen Prozess, um fortzusetzen, was die Journalistin in ihrer Kolumne "Männersachen" seit Jahren betreibt: Kritik an der Männergesellschaft und am islamistisch geprägten Regime des Präsidenten Bashir.

Besonders wichtig: Der Paragraf 152 des Strafgesetzbuches soll endlich verschwinden. Der Paragraf stellt Verstöße gegen die "öffentliche Moral" unter Strafe. Und genau das wirft die Sittenpolizei der 34-Jährigen vor.

Der Termin: Am Montag wird in Sudans Hauptstadt Khartum der Prozess gegen die Journalistin Lubna Ahmed Hussein fortgesetzt. Wegen des Tragens einer Hose drohen ihr eine Geldstrafe und Peitschenhiebe.

Der Protest: Lubna Ahmed Hussein hat den Prozess gewollt, die Immunität als UN-Mitarbeiterin abgelehnt. Beim ersten Termin am 4. August protestierten einige Dutzend Frauen in Hosen gegen die Bestimmungen des Paragrafen 152 über die "öffentliche Moral".

Zusammen mit 12 weiteren Frauen war sie am Abend des 3. Juli von Sittenwächtern festgenommen worden. Sie waren auf einer öffentlichen Feier in der Hauptstadt Khartum. Prominente, Künstler und Journalisten waren unter den Gästen. Männer und Frauen - mit und ohne Begleitung.

Doch die Beamten hatten es nur auf die Frauen abgesehen. Leichte Beute. Sie fingen an, nach "unanständig" angezogenen Frauen zu suchen. "Die Herren Polizisten haben sogar die Damentoiletten durchsucht", sagt Hussein der taz, "gibt es etwas Unsittlicheres?"

Sie trugen alle Hosen. Lubna Ahmed Hussein eine grüne Stoffhose, eine Bluse und ein Gewand bis zum Knie. "So bin ich und viele andere Frauen auch in Khartum öfters angezogen. Der Islam verbietet Hosentragen nicht."

Kein Argument für die Sittenpolizei. Auf der Wache müssen die Frauen hin und her laufen, damit die Beamten feststellen können, wie eng die Hosen sitzen. Zehn der Frauen werden im Eilverfahren zu zehn Peitschenhieben und einer Geldbuße verurteilt. Das Urteil wird sofort vollstreckt und die Frauen werden entlassen.

Nur Lubna Ahmed Hussein und zwei andere bestehen auf einem Prozess. Eine Überraschung für die Sittenwächter; das sind sie nicht gewohnt. "Sie gehen davon aus, dass wir mit sinkendem Kopf die Strafe annehmen, um schnell entlassen zu werden. Wer will was mit einer Frau zu tun haben, die schon im Knast saß? Nicht mal die eigene Familie", sagt die 34-Jährige.

Mit den gesellschaftlichen Regeln kennt sich die Journalistin aus. In ihrer Kolumne "Männersachen" in einem linksgerichteten Blatt plädiert sie für mehr Freiheiten für Frauen und für die Abschaffung des Paragrafen 152. "Der ist ein Erbe aus der Alleinherrschaft Bashirs und seiner Partei nach dem Putsch von 1989", sagt sie.

Jahrzehntelang bekämpfte das von Islamisten gestützte Bashir-Regime im christlich-afrikanischen Süden des Sudan Rebellen, die sich unter anderem gegen das islamische Scharia-Recht wandten und auf Selbstbestimmung für ihren Landesteil hofften. 2005 schlossen beide Seiten Frieden.

Als Teil des Abkommens, das die Südrebellen in die Regierung in Khartum aufnahm, sollen auch die Sicherheits- und Sittengesetze im Sudan gelockert werden - eine Forderung, die auch viele Muslime teilten und die Eingang in die neue Einheitsverfassung fand.

Trotzdem gehen die Sittenwächter in Khartum ihrem "Erziehungsauftrag" weiter nach. 2008 wurden allein in Khartum 48.000 Frauen ausgepeitscht. "Das sind keine Angaben von NGOs. Sondern von den Behörden selbst. Für die ist das ein Erfolg", sagt Hussein.

Ende Juli wurde sie zur Anhörung eingeladen. "Kein gewöhnlicher Vorgang", sagt sie, "nur weil ich noch bei der UN beschäftigt war, sollte es kein Verfahren geben." Mitarbeiter der UN dürfen im Sudan strafrechtlich nicht verfolgt werden. Doch die Journalistin wollte den Prozess, kündigte ihren Job und ließ ein paar hundert Einladungen ausdrucken: "Zum Prozess und anschließend zur Auspeitschung".

Am 4. August, dem ersten Tag der Verhandlung, folgten viele ihrer Einladung und demonstrierten vor dem Gerichtssaal. Die meisten Demonstrantinnen trugen Hosen als Protest. Lubna Ahmed Hussein auch. Die Polizei ging mit Schlagstöcken und Tränengas dazwischen, und der Richter verschob die Verhandlung auf den 7. September. Er will überprüfen, ob der Prozess fortgesetzt werden darf, weil die Angeklagte zum Zeitpunkt der "Straftat" noch UN-Mitarbeiterin war und damit Immunität genoss, so die Begründung.

"Auspeitschung ist demütigend und menschenverachtend", sagt Lubna Ahmed Hussein. Sie schweigt einen Moment. "Es geht aber nicht um mich. Zehntausende Frauen werden regelmäßig ausgepeitscht und keiner erfährt davon. Um sie alle und um die hart erkämpfte Verfassung geht es in diesem Prozess." Ob sie Angst hat? Sie lacht. "Ja. Davor, dass sie das Verfahren einstellen." Bashir, sein Regime und der Paragraf 152 würden so dem Prozess entkommen. "Doch mal schauen, wer am Ende ausgepeitscht wird."

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