Mordfall Marwa: Haftbefehl erweitert

Neben dem Mord an Marwa El Sherbini wirft die Staatsanwaltschaft dem Täter nun versuchten Mord am Ehemann vor. Zudem berichtet ein russisches Magazin, er sei in psychiatrischer Behandlung gewesen.

Es wird geprüft, ob Alexander W. Kontakt zum "Arbeitskreis der Russlanddeutschen in der NPD" hatte. Bild: reuters

BERLIN taz | Dem 28-jährigen Alexander W., der die Ägypterin Marwa El Sherbini im Dresdner Landgericht erstochen hat, wird nun auch versuchter Mord an El Sherbinis Ehemann Elwy O. vorgeworfen. Der Haftbefehl sei entsprechend erweitert worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der 32-jährige Genforscher hatte versucht, den Täter aufzuhalten, und wurde dabei lebensgefährlich verletzt. Nach Angaben der Presseabteilung der ägyptischen Botschaft erhielt O. mindestens drei Messerstiche, unter anderem in Lunge und Leber. Zudem schoss ihm ein Bundespolizist, der aus dem Saal nebenan herbeigerufen wurde, ins Bein.

"Wir warten immer noch auf eine Antwort, warum der Polizist nicht auf den Täter schoss, sondern auf den Ehemann", sagte Talaat Singer, Leiter der Presseabteilung der ägyptischen Botschaft. Wie Freunde berichten, konnte Elwy O. vor wenigen Tagen die Intensivstation verlassen und wird nun in einer Rehaeinrichtung behandelt.

Unterdessen berichtet die russische Ausgabe des Nachrichtenmagazins Newsweek, dass Alexander W. in der russischen Armee gedient habe. Er kam 2003 nach Deutschland und ist deutscher Staatsbürger, zuvor lebte er in Perm nahe dem Ural und laut Newsweek mehrere Jahre auch im kasachischen Astana. Spekulationen, W. habe im Tschetschenienkrieg gekämpft, konnte das Magazin nicht bestätigen. Solche Vermutungen waren in der deutschen Presse angestellt worden, um so möglicherweise W.s Hass auf Muslime zu erklären.

Die Staatsanwaltschaft Dresden erhält derzeit Informationen aus Russland. Gleichzeitig prüft sie, ob Alexander W. Kontakt zum "Arbeitskreis der Russlanddeutschen in der NPD" hatte. Er hatte sich vor seiner Tat als NPD-Anhänger bekannt. Bisher gebe es jedoch keine Hinweise darauf, dass W. in eine rechtsextreme Gruppierung eingebunden war, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Christian Avenarius. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung seien auch keine Hakenkreuzflaggen oder andere offenkundige Nazidevotionalien gefunden worden.

Die russische Newsweek berichtet weiter, dass Alexander W. wegen einer manischen Depression in psychiatrischer Behandlung gewesen sein und Medikamente eingenommen haben soll. Das Magazin beruft sich dabei auf das Umfeld der Generalstaatsanwaltschaft. Das Magazin berichtet außerdem von einem Nachbarn in Dresden, der gehört haben will, dass Alexander W. zwei Wochen vor dem Mord mitten in der Nacht in seiner Wohnung herumgeschrien und jemand mit Möbeln geworfen habe.

Auf Nachfrage der taz konnte dies jedoch weder die Staatsanwaltschaft Dresden noch die sächsische Generalstaatsanwaltschaft noch der ehemalige Pflichtverteidiger von Alexander W. bestätigen. Von einer psychischen Erkrankung wisse man nichts. In der Wohnung seien auch keine Psychopharmaka gefunden worden, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

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