Streit der Woche: Gleiche Rechte für islamische Glaubensgemeinschaften?

Auf der Deutschen Islamkonferenz werden einige muslimische Verbände gleiche Rechte für gleichen Glauben fordern - und wollen zum Beispiel an Schulen genauso fest vertreten sein wie die Christen. Geht das?

Flächendeckender Islamunterricht an deutschen Schulen - wünschenswert? Bild: ap

Die muslimische Bevölkerung soll besser integriert werden. Das war erklärtes Ziel der Deutschen Islamkonferenz, zu der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 25. Juni erneut eingeladen hat. Rechtlich haben islamische Gemeinschaften in Deutschland eine ganz andere Stellung als christliche.

Wer möchte, dass sein Beitrag zum sonntazstreit nicht nur hier, sondern auch in der kommenden sonntaz erscheint, schicke bitte gleichzeitig per Mail ein jpg-Foto (zur Veröffentlichung) und eine Telefonnummer für Rückfragen an streit@taz.de. Redaktionsschluss: Mittwoch 21 Uhr.

Näheres zum Verfahren siehe im "Stichwort" rechts.

Schäuble hat die Islamkonferenz 2006 ins Leben gerufen. Er möchte damit, so sagt er, den Muslimen in Deutschland im Dialog zeigen, dass sie willkommen sind - und so eine Radikalisierung der Islamgläubigen verhindern. Die Konferenz hat 30 ständige Mitglieder, davon 15 Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie 15 der in Deutschland lebenden Muslime.

Soll es flächendeckend islamischen Religionsunterricht an Schulen geben? Imam-Ausbildung an Universitäten? Eine Abgabe nach dem Vorbild der Kirchensteuer, die das Finanzamt einzieht? Geht nicht, sagen Gegner. Der Islam sei ganz anders organisiert, könne also nicht wie die Kirche eine Körperschaft öffentlichen Rechts werden. Geht doch, sagen Befürworter. Wie in Österreich zum Beispiel, wo alle Muslime, die ihren Aufenthalt im Land haben, der Islamischen Glaubensgemeinschaft angehören, die autorisierter Ansprechpartner des Staates ist.

Was meinen Sie? Sollen islamische Glaubensgemeinschaften den christlichen gleichgestellt werden?

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