Zypries Bedenken ignoriert: Union wahlkämpft gegen Kinderpornos

Freitag unterschreibt das BKA mit Internetanbietern einen Vertrag, der den Zugang zu Kinderpornoseiten erschweren soll. Familienministerin von der Leyen (CDU) feiert das als Erfolg.

Neues Wording: Weil ihre Maßnahme versierte Nutzer nicht abhält, spricht von der Leyen nun von einer "Zugangserschwerung" für Kinderporno-Seiten. Bild: ap

Der Freitag soll ein großer Tag für Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) werden. Auf ihre Initiative wird das Bundeskriminalamt (BKA) mit fünf großen Internet-Providern vertraglich vereinbaren, dass der Zugang zu ausländische Kinderpornoseiten in Deutschland "konsequent und wirkungsvoll" erschwert wird. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) ist in das wahlkampfträchtige Geschehen nicht eingebunden. Kein Wunder: Zypries hat weiter rechtliche Bedenken gegen das Vorpreschen ihrer Kollegin.

In den Kinderporno-Sperrverträgen verpflichtet sich das BKA, täglich eine aktualisierte Liste mit kinderpornografischen Webseiten zu erstellen. Die Internet-Provider, unter anderem T-Online und Arcor, wollen sich verpflichten, den Zugang zu diesen Angeboten zu blockieren. Kunden, die ein gesperrtes Angebot aufrufen, bekommen dann nur eine Stopp-Seite zu sehen. Da eine solche Sperre leicht zu umgehen ist und die meisten Kinderpornoangebote ohnehin nicht im frei zugänglichen Internet zu finden sind, spricht Ministerin von der Leyen nur noch von "Zugangserschwerung".

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte gegen diese Verträge schon Mitte März Bedenken erhoben. Nach ihrer Ansicht ist ein Gesetz erforderlich, wenn der gesamte Verkehr im World Wide Web gefiltert werden soll. Denn dies sei zumindest ein Eingriff ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die CDU/CSU-Ministerien für Familie, Wirtschaft und Inneres sehen dies jedoch anders. Ein Gesetz sei unnötig, weil kein staatlicher Eingriff vorliege. Schließlich würden die Seiten von den Internet-Providern, also privaten Firmen, blockiert.

Vermutlich werden Datenschützer die Provider verklagen, um den ungesetzlichen Eingriff zu stoppen. Die Provider könnten allerdings kontern, indem sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Der Ausgang vor Gericht dürfte interessant sein. Aber vielleicht wird es gar nicht so weit kommen, weil sich die Internet-Provider eine mehrmonatige Umstellungsfrist ausbedungen haben. Gut möglich, dass der Bundestag in der Zwischenzeit noch eine gesetzliche Regelung für Kinderporno-Sperren schafft. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) soll schon in den kommenden Wochen auf den Weg gebracht werden. Dann würde aber noch deutlicher, dass es sich bei der Vertragsunterzeichnung am Freitag nur um einen Wahlkampf-Termin von der Leyens handelt.

Berliner Bürgerrechtler wollen am Freitag mit einer Mahnwache vor dem Bundespresseamt gegen die Kinderporno-Sperrverträge protestieren. Sie glauben, dass diese Sperren nur als Einstieg dienen, um eine allgemeine Zensur des Internets zu ermöglichen.

Unter den Aufrufern findet sich auch der neugegründete Verein MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internet-Sperren). Er fordert, den "dokumentierten Kindesmissbrauch" verstärkt direkt zu verfolgen, statt Grundrechte im Internet einzuschränken.

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