Koalitionsrunde im Kanzleramt: "Das Ende wirft seine Schatten voraus"

Ein wenig Umweltgesetzgebung, leichte Einschränkungen für Managergehälter - mehr kam bei der Koalitionsrunde nicht heraus. Die Koalition macht sich bereit für den Wahlkampf.

Vorbereitung auf den Wahlkampf: Steinmeier und Merkel. Bild: ap

BERLIN dpa/reuters/taz Die große Koalition konnte sich in ihrer Koalitionsrunde im Kanzleramt in der Nacht zum Donnerstag nur in wenig Punkten einigen. Ein paar kleine Begrenzungen beim Managergehalt und ein paar Novellen im Umweltrecht (anstelle des anvisierten Umweltgesetzbuches) - das war's im wesentlichen.

Bei der siebenstündigen Tagung des Koalitionsausschusses wurde in diversen Fragen kein Konsens gefunden. "Man kann sagen, das Ende der großen Koalition wirft seine Schatten voraus", sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Peter Ramsauer, anschließend in Berlin.

Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte sich vorgenommen, dem Treffen etwas mehr abzugewinnen und betonte am Morgen im Deutschlandfunk die Fortschritte bei den Managergehältern.

Eine Obergrenze der Einkommen für Manager, wie sich die SPD das vorgestellt hatte, gab es freilich auch nicht. "Das sind sehr erfreuliche Ergebnisse dieses Koalitionsausschusses", erklärte Steinbrück dennoch.

Unions-Fraktionschef Volker Kauder bewertete die Ergebnisse des Koalitionsausschusses im ARD-Morgenmagazin skeptischer: "Wir haben auch etwas erreicht, aber natürlich hätte es auch mehr sein können."

Die große Koalition hatte sich auf schärfere gesetzliche Auflagen für Spitzenverdiener in der Wirtschaft verständigt. Nach dem Konzept sollen Manager ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt bisher nach zwei Jahren einlösen können. Zudem soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Gehaltshöhe entscheiden.

Die Aufsichtsräte sollen verpflichtet werden, je nach wirtschaftlicher Lage des Unternehmens Vorstandsvergütungen zu kürzen. Eine Obergrenze für Vorstandsbezüge soll es nicht geben.

Die Runde einigte sich zudem darauf, nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuchs mehrere Einzelregelungen auf den Weg zu bringen. Das Kabinett will die Gesetze zum Naturschutz-, Wasser- und Strahlenschutzrecht am 11. März verabschieden.

Bei den Konflikten um Lohnuntergrenzen für Zeitarbeiter, die Reform der Jobcenter und ein NPD-Verbotsverfahren gab es dagegen keine spürbare Annäherung.

Ein von Arbeitsminister Olaf Scholz zusammen mit Unionsvertretern gefundener Kompromiss zu den Jobcentern sah eine Grundgesetzänderung vor. Diese soll die derzeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit getragenen Jobcenter zur Betreuung von Hartz-IV-Empfängern absichern. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Jobcenter für grundgesetzwidrig erklärt.

Die SPD hat sich dem Vernehmen nach nicht mit der Forderung nach einer ernsthaften Prüfung eines neuen NPD-Verbotsverfahren durchsetzen können. Dies sei am Widerstand der CDU gescheitert. Ein erstes Verbotsverfahren gegen die Rechtsextreme Partei war nach Bedenken des Bundesverfassungsgerichts gegen den Einsatz von V-Leuten gestoppt worden.

"Wir haben länger über Opel und Schaeffler gesprochen", sagte SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck. Dabei habe man übereingestimmt, das alles mögliche getan werden solle, um die Arbeitsplätze zu retten.

"Das waren mit die zähesten und härtesten Verhandlungen, die wir in diesen dreieinhalb Jahren der großen Koalition im Koalitionsausschuss geführt haben", sagte Ramsauer. "Wir haben uns wirklich nur auf das Allernötigste geeinigt."

Struck erklärte dagegen, er habe schon schlimmere Koalitionsverhandlungen erlebt und betonte: "Wir müssen ordentlich arbeiten. Wir sind gewählt worden bis zum Ende der Wahlperiode."

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