Urteil im Jalloh-Prozess: Freispruch und Geldstrafe für Polizisten

2005 verbrannte der Afrikaner Oury Jalloh angekettet in einer Zelle der Polizei Dessau. Am Montag sprach das Landgericht Dessau einen Beamten frei, ein weiterer zahlt eine Geldstrafe.

Von den Demonstranten vor dem Gericht nicht vergessen: Oury Jalloh. Bild: dpa

DESSAU taz Die Todesumstände des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle werden nicht mehr genau geklärt werden können. Auch nach 58 Verhandlungstagen im Prozess gegen zwei angeklagte Polizeibeamte vor dem Dessauer Landgericht blieben zum Abschluss der Beweisaufnahme und nach den Plädoyers am Montag entscheidende Fragen offen. So ist nach wie vor ungeklärt, wie der Brand in der Zelle des Dessauer Polizeireviers überhaupt ausbrach, in der der 23-jährige Afrikaner nach seiner Inhaftierung qualvoll starb.

Oberstaatsanwalt Christian Preißner stellte in seinem Plädoyer das Geschehen lediglich als "tragischen Unglücksfall" dar. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den ehemaligen Dienstgruppenleiter des Dessauer Polizeireviers Andreas S. eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 40 Euro. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wie auch der Nebenklagevertreter hätte Jalloh gerettet werden können, wenn S. nach Ausbruch des Brandes in der Zelle schneller Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der zweite angeklagte Polizist wurde freigesprochen.

Am Morgen des 7. Januar 2005 dieses Tages brachte die Polizei den Asylbewerber aus Sierra Leone, der schon seit 1999 in Dessau lebte, in das Polizeirevier der Stadt. Frauen der Stadtreinigung hatten sich von dem stark alkoholisierten Afrikaner belästigt gefühlt und die Polizei gerufen. Mit etwa drei Promille Alkohol im Blut leistete er heftigen Widerstand gegen die Beamten. Sie schnallten ihn deshalb in einer Zelle an Händen und Füßen auf einer Pritsche fest. In dem gekachelten Raum befanden sich außer der schwer entflammbaren Matratze, auf der Jalloh lag, keine weiteren Gegenstände.

Eine Viertelstunde vor Ausbruch des Brandes kontrollierten Polizeibeamten die Zelle des Inhaftierten.

Erst gegen Ende des Prozesses tauchte der Verdacht auf, dass der Mitangeklagte Polizist Hans-Ulrich M. dabei sein Feuerzeug in der Zelle verloren haben könnte. Dienstgruppenleiter Andreas S. ignorierte kurz darauf zunächst das zweifache Anschlagen des Brandmelders aus dem Zellentrakt im Keller, weil dieser schon mehrfach Fehlalarme ausgelöst hatte. Die Wechselsprechanlage war leiser gestellt worden, weil sie Telefongespräche störte. Erst ungewöhnliche "plätschernde" Geräusche der Wechselsprechanlage, Hilferufe des Afrikaners und ein Anschlagen des Lüftungsmelders bewogen Andreas S. zum Eingreifen. Versuche, in die Zelle einzudringen und Hilfe zu leisten, scheiterten an der heftigen Rauchentwicklung. Jalloh verstarb nach späteren Gutachten binnen weniger Minuten an einem Hitzeschock.

Wie konnte ein Feuerzeug in die Zelle gelangen, dessen Reste bei der verbrannten Leiche gefunden wurden? Entzündete der Afrikaner möglicherweise selbst die Matratze, auf der er gefesselt lag? Diese Frage blieb zum Prozessabschluss offen.

Auch deshalb die drei Nebenklagevertreter eine Mitschuld des Dienstgruppenleiters am Tode Jallohs. Auf dem Weg in den Keller habe er mindesten zwei bis drei entscheidende Minuten verloren, so Rechtsanwalt Felix Isensee. Er schloss "andere Möglichkeiten der Selbstentzündung" aber ausdrücklich nicht aus.

Die etwa 40 Demonstranten vor dem Gerichtsgebäude, darunter viele Afrikaner und Mitglieder der Jalloh-Gedenkinitiative, riefen es noch deutlicher: "Oury Jalloh - das war Mord!"

Während Oberstaatsanwalt Preißner für Brandstiftung "nicht den geringsten Anhaltspunkt" sah, ist das Misstrauen der Afrikaner und von Flüchtlingsorganisationen wie "The Voice Refugee Forum" durch den Prozessverlauf stetig gewachsen. Sie fordern eine unabhängige Kommission, die nun den Prozessverlauf untersuchen soll. Salion Jalloh, der Bruder des Verstorbenen, nannte den Prozess eine "Farce". "Alle wissen, dass Oury umgebracht worden ist", ließ der Vater des Verstorbenen über seinen Prozessvertreter ausrichten. Selbstmordabsichten hatten bereits die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage bei einem so lebensfrohen jungen Menschen ausgeschlossen.

Vorwürfe richten sich weniger an das Gericht als an die Polizei, deren Geist und Verhalten in Sachsen-Anhalt durch das Verfahren einmal mehr ins Zwielicht geraten ist. "Der Fall strotzt von Versäumnissen und Schlamperei", ließ sich der Vorsitzende Richter Steinhoff sogar einmal zu einer Bemerkung hinreißen. Nebenklagevertreter Isensee sprach vom "Korpsgeist der Polizei", der dazu führte, das Zeugen "gemauert und gelogen" hätten. Amnesty International schrieb von "Organisierter Verantwortungslosigkeit".

Unterdessen haben die Nebenkläger Ggegen den Bereitschaftsarzt Dr. B., der Oury Jalloh vor seiner Einlieferung in die Zelle untersuchte, Strafanzeige gestellt. Nach ihrer Ansicht hätte der Afrikaner in ein Krankenhaus gebracht werden müssen. Die Umstände seiner Verhaftung, die im Prozess keine Rolle spielten, sprach Anwältin Regina Götz in Vertretung der Mutter an. Hinter den drastischen Maßnahmen gegen den Afrikaner stecke ein "institutioneller Rassismus". Die Eltern hatten zuvor ein Angebot des Gerichts entrüstet abgelehnt, das Verfahren gegen Zahlung einer Entschädigung von 5.000 Euro durch Andreas S. einzustellen.

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