Tod nach Brechmittel-Einsatz: Freispruch für den Polizeiarzt

Vier Jahre nach dem Brechmitteltod eines Afrikaners spricht das Bremer Landgericht einen Polizeiarzt vom Tötungsvorwurf frei - und gerät in die Kritik.

Bei der Drogenfahndung wird oft Brechmittel benutzt. Bild: dpa

Mit einem Freispruch endete am Donnerstag in Bremen der Prozess um den Brechmitteltod des Sierra-Leoners Laya Alama Condé. Das Landgericht war der Ansicht, dass dem Angeklagten Polizeiarzt Igor V. der Vorwurf der fahrlässigen Tötung nicht nachzuweisen ist. V. hatte dem Afrikaner im Dezember 2004 Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Der 35-Jährige fiel ins Koma und starb wenige Tage später.

Rund 70 AntirassistInnen hatten sich zur Urteilsverkündung im Gerichtsgebäude versammelt. Als der Kammervorsitzende Bernd Asbrock das Urteil verkündete, entrollten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Das war Mord" und riefen: "Afrikaner haben vor deutschen Gerichten selbst dann Unrecht, wenn sie von weißen Polizisten getötet werden." Eine bereitstehende Polizeieinheit räumte die Protestler aus dem Gerichtssaal.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Kammervorsitzende Bernd Asbrock, der Angeklagte habe "objektiv gegen seine Sorgfaltspflicht verstoßen", etwa bei der Erstuntersuchung Condés. Auch hätten weder V. noch die Polizisten vor der Maßnahme einen Dolmetscher oder einen Richter gerufen. Vor allem aber hätte V. seine erste erzwungene Brechmittelvergabe viel früher beenden müssen. Condés Zustand war während der rund zweistündigen Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste. Doch nachdem das Rettungsteam Condé wieder stabilisiert hatte, flößte V. ihm weiter Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. "Wäre hier abgebrochen worden, hätte sich der Tod vermeiden lassen", sagte Asbrock.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage gegen V. auf das Gutachter zweier Sachverständiger gegründet. Ihnen nach war Condé "still ertrunken", weil das Wasser, das ihm V. per Nasensonde eingeflößt hatte, in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses diese Diagnose bestätigt.

Im Herbst dieses Jahres hatte die Verteidigung allerdings vier weitere Sachverständige in den Prozess eingebracht, die einen "toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Ihnen nach sollte eine krankhaft verdickte Herzwand der Grund für das bei Condé festgestellte Lungenödem sein - und nicht etwa das durch den Brechmitteleinsatz hineingelaufene Wasser. Diese Ansicht wurde unter anderem von den gleichen Medizinern vertreten, die im Fall des bundesweit ersten Brechmitteltoten, des Nigerianers Achidi John in Hamburg, mit dem gleichen Argument - einem Herzfehler - eine Ärztin aus der Schusslinie der Staatsanwaltschaft brachten.

Sowohl der Verteidiger V.s als auch die Staatsanwältin hatten nach dem Gutachterstreit einen Freispruch gefordert. Lediglich die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Familie des Toten plädierte für eine Verurteilung.

Für die Verurteilung war die eigentliche Todesursache jedoch nicht ausschlaggebend. Zwar habe sich V. "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, die ursächlich für den Tod waren, so die Richter. Weil er dies aber wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergaben subjektiv nicht erkennen" konnte, folgte die Kammer dem Antrag der Anklagebehörde.

Der Bruder des Toten, Namantjan Condé, war aus Guinea nach Bremen gereist. "Der Prozess hat gezeigt, dass man meinen Bruder misshandelt hat und er daran gestorben ist. Das war kein natürlicher Tod. Und deswegen trägt auch jemand die Verantwortung. Sie wollen aber keinem die Schuld geben", sagte er nach der Urteilsverkündung.

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