RAF-Mordfall Siegfried Buback: Ein Mann klagt an

Über ein Jahr hat Michael Buback den Mord an seinem Vater recherchiert. Sein Fazit: Die wahre Täterin wurde nicht belangt - und vom Verfassungsschutz gedeckt.

Tatort nach Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback in Karlsruhe 1977. Bild: dpa

Der Verdacht ist schwerwiegend: Hat der Staat die Aufklärung der Ermordung des früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback und seiner beiden Begleiter vor 31 Jahren zielstrebig hintertrieben? Und schlimmer noch: War er nicht vielleicht über das Bundesamt für Verfassungsschutz sogar direkt in das tödliche Attentat der Rote Armee Fraktion auf Deutschlands obersten Ankläger verwickelt?

Ein Mann klagt an: Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, wirft der Karlsruher Anklagebehörde vor, den Tathergang vom Gründonnerstag 1977 systematisch verschleiert und das damalige RAF-Mitglied Verena Becker bewusst der Strafverfolgung entzogen zu haben, um deren Kontakte zum Verfassungsschutz zu verheimlichen. Buback ist überzeugt davon, dass Becker am Mord an seinem Vater beteiligt war - verurteilt wurden für die Tat später die RAF-Mitglieder Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt.

Seit mehr als einem Jahr befasst sich der Göttinger Professor für Technische und Makromolekulare Chemie intensiv mit den Umständen des Todes seines Vaters. Jetzt hat er die Ergebnisse seiner Recherchen, die er "Nachermittlungen" nennt, als Buch veröffentlicht. "Es war wie ein Samenkorn, aus dem der Zweifel wuchs und immer stärker wurde", schreibt Buback dort.

Der Band mit dem Titel "Der zweite Tod meines Vaters" ist eine bittere Bilanz eines Angehörigen, der sich von den Strafverfolgungsbehörden getäuscht sieht. Seit April des vergangenen Jahres ist einer größeren Öffentlichkeit bekannt, dass sich Verena Becker Anfang der 80er-Jahre dem Verfassungsschutz anvertraute und einiges über das Innenleben der RAF verriet - und das Attentat auf Siegfried Buback. So sei auf einer "Vollversammlung" in einem niederländischen Badeort quasi basisdemokratisch die Entscheidung über Leben und Tod von Buback gefällt worden. Sie berichtete auch die Namen des Täter-Trios von Karlsruhe - der Geheimdienst schätzte ihre Angaben als seriös ein. Alle überprüfbaren Angaben Beckers stimmten. Ermittlungsergebnisse des BKA zum Tatvorgang beseitigten dem Nachrichtenmagazin Spiegel zufolge restliche Zweifel. Diese Aussagen Beckers sind nach Auskunft des Bundesinnenministeriums zeitnah der Spitze der Karlsruher Anklagebehörde zugeleitet worden. Das Bundesinnenministerium hat die Verfassungsschutzakte mit den Aussagen Beckers allerdings "zum Wohl des Bundes" im Januar 2008 sperren lassen - und in der Bundesanwaltschaft sind die Anfang der Achtzigerjahre übergebenen Akten heute angeblich nicht mehr auffindbar.

Beckers Kontakte zum Verfassungsschutz waren einigen RAF-Gefangen frühzeitig bekannt, sie selbst hatte gebeichtet und als Sühne vorgeschlagen, sich umzubringen. Die Genossinnen und Genossen lehnten ab, brachen aber jeden weiteren Kontakt zur Becker ab. Das war Anfang der Achtzigerjahre.

Michael Buback ist aber überzeugt, "dass es bereits unmittelbar nach der Tat, wenn nicht sogar schon zuvor eine Deckung für Verena Becker gegeben hat". Bubacks Verdacht wird gestützt durch Unterlagen, die Rechercheure des Südwestfunks 2007 in den früheren Stasiunterlagen gefunden haben. In einem Stasi-Bericht aus dem Jahr 1978 heißt es, wenn auch etwas vage formuliert: "Es liegen zuverlässige Informationen vor, wonach die B. seit 1972 von westdeutschen Abwehrorganen wegen der Zugehörigkeit zu terroristischen Gruppierungen bearbeitet bzw. unter Kontrolle gehalten wird."

Anlass der Nachforschungen waren für Michael Buback die zahlreichen Gedenkfeiern und Diskussionsrunden anlässlich des 30. Jahrestages des Deutschen Herbstes. Am 30. März des vergangen Jahres erhält Buback Auskunft von unerwarteter Seite. Peter-Jürgen Boock, 1977 Mitglied der so genannten 2. Generation der RAF, meldet sich telefonisch, er berichtet, die tödlichen Schüsse vom Motorrad hätten nicht Folkerts oder Klar abgefeuert. Auf der Suzuki-Maschine hätten vielmehr seine Kampfgefährten Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski gesessen.

Bubacks Zweifel an der Karlsruher Version werden noch stärker, als sich nach Boock ein Zeuge meldet, der am Vortag des Attentates das spätere Tatfahrzeug gesehen haben will, ganz in der Nähe von Siegfried Buback, der gerade auf dem Weg zu seiner Behörde war. Anders als Boock erklärt der Zeuge, hinter dem Fahrer habe eine Frau gesessen.

Michael Buback will den Widerspruch auflösen, besorgt sich die früheren Aussagen eines Augenzeugen des Attentates - auch der will eine zierliche Person, eine Frau wahrscheinlich, auf dem Rücksitz des Motorrades gesehen haben. Vollends geschockt ist Buback, als er bei seinen Nachforschungen erfährt, dass bei der Festnahme der RAF-Mitglieder Verena Becker und Günter Sonnenberg in Singen drei Wochen nach der Ermordung des Generalbundesanwalts im Gepäck der beiden die Tatwaffe und ein Schraubendreher aus dem Bordset des Suzuki-Motorrades sichergestellt wurden.

Michael Buback hat jede Aussage und jede Spurenakte, die er einsehen konnte, systematisch untersucht. Es sei seiner Arbeit als Chemiker nicht unähnlich gewesen, schreibt er. Das Verfahren: wenn alle anderen Varianten ausgeschlossen werden können, dann muss das Verbleibende das richtige Ergebnis sein. Bubacks Vorgehensweise hat eine hohe Plausibilität - und doch eine Achillesverse. Auch die Bundesanwaltschaft stützte sich in ihren Ermittlungen auf das von ihr bezeichnete "Substraktions-Verfahren". Und genau dieses Verfahren führte zu zahlreichen Urteilen, die Michael Buback heute so vehement anzweifelt.

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