Rechtsanspruch auf Hauptschulabschluss: Arbeitgeberverbände drohen mit Klage

Die Arbeitsagenturen sollen nachträgliche Schulabschlüsse fördern. Doch in der Regierung gibt es Streit über das Projekt des SPD-Arbeitsministers.

Die Arbeitslosenversicherung soll nicht zuständig sein für Hauptschulabschlüsse. Bild: dpa

BERLIN taz Es ist ein Prestigeprojekt von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD): Wer keinen Job findet, soll mit Unterstützung der Arbeitsagentur seinen Hauptschulabschluss nachholen. Der Minister will gar einen Rechtsanspruch auf Förderung. Die Idee ist einleuchtend: Studien zeigen, dass der Erfolg am Arbeitsmarkt entscheidend vom Bildungsabschluss abhängt. Bisher ermöglicht die Arbeitsagentur nach Ermessenslage nur Jugendlichen unter 25 Jahren, den Hauptschulabschluss nachzuholen.

Nach langem Hin und Her hat sich Scholz in dieser Woche mit Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) im Grundsatz geeinigt. Geht es nach dem Arbeitsminister, soll der Gesetzentwurf schon am kommenden Dienstag im Kabinett gebilligt werden. Allerdings gibt es noch einen Dritten im Bunde, an dem der Kompromiss nun scheitern könnte.

Das Wirtschaftsministerium sieht noch "Gesprächsbedarf", sagte eine Sprecherin zur taz. Auch wirtschaftsnahe Kreise der Unionsfraktion murren. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt sprach gar von einem "Skandal".

Im Kern geht es um die Frage, ob mit Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung auch Maßnahmen für solche Arbeitslose finanziert werden sollen, die keinen Anspruch auf Versicherungsleistung haben - wie etwa Hartz-IV-Empfänger und Jugendliche ohne Lehrstelle. Das Arbeitslosengeld I zählt als Versicherungsleistung; das Arbeitslosengeld II hingegen wird aus Steuermitteln finanziert. Arbeitgeber und Wirtschaftsministerium sperren sich dagegen, dass Gelder aus dem Versichertentopf für die Qualifizierung von Arbeitslosen ohne Abschluss genutzt werden.

Der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) will per Klage Klarheit schaffen. Ein Berliner Ingenieursbüro hat Verfassungsbeschwerde eingereicht, andere Unternehmer ziehen auf BDA-Initiative hin vor die Sozialgerichte. In den Verfahren geht es allerdings nicht direkt um die Förderung von Hauptschulabschlüssen, sondern um eine ähnliche Maßnahme: Seit Januar werden rund fünf Milliarden Euro als sogenannter Eingliederungsbeitrag aus der Arbeitslosenversicherung abgezweigt, um Programme für Hartz-IV-Empfänger zu finanzieren.

Das Arbeitsministerium sieht darin kein Problem. "Es gibt ohnehin eine Mischfinanzierung", sagte eine Sprecherin. So überweise auch der Bund der Bundesagentur Milliardenbeiträge aus Steuermitteln.

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