Professor droht der Rauswurf: FH streitet um Neonazi

Einem Professor an der Fachhochschule Bielefeld droht der Rauswurf. Er hatte behauptet, das Rektorat habe einen Neonazi gedeckt.

Im Mai wurde der neonazistische Verein verboten, noch immer hängt das Schild. Bild: ap

HAMBURG taz Eigentlich müssten das "Collegium Humanum" und sein Gründer Georg-Werner Haverbeck längst Geschichte sein. Im Mai diesen Jahres verbot das Innenministerium den neonazistischen Verein mit Tagungshaus im ostwestfälischen Vlotho; Haverbeck ist seit knapp zehn Jahren tot. Doch jetzt gerät er wieder in die Schlagzeilen.

Der Grund: An der Fachhochschule (FH) Bielefeld ist ein Disziplinarverfahren gegen Heinz Gess eingeleitet worden. Der Soziologieprofessor war in einem Artikel auf Haverbecks ehemalige Lehrtätigkeit an der FH eingegangen. "Ja, dieses Disziplinarverfahren läuft", bestätigt das Büro der Rektorin Beate Rennen-Allhoff. Die Rektorin und der Referent der Personalabteilung seien jedoch im Urlaub, weitere Auskünfte könnten deshalb nicht gegeben werden.

Aus Unterlagen, die der taz vorliegen, geht aber hervor, dass der Artikel "Grün-braune Liebe zur Natur. Die NSDAP als ,grüne Partei' und die Lücken der Naturschutzforschung" den Eklat auslösten. Rektorin Rennen-Allhoff wirft Gess vor, im in der "Internetzeitschrift für kritische Theorie der Gesellschaft" veröffentlichten Text behauptet zu haben, Haverbeck habe an der FH ungeachtet seiner Nazi-Karriere und neofaschistischen Aktivitäten als Professor für Sozialwissenschaften ungestört lehren können. Das Rektorat, so Gess, habe es nie für nötig befunden, sich von ihm zu distanzieren.

Zudem beklagt sie Gess Kommentierung: "Aber vielleicht hat das Rektorat mit seiner Einschätzung ja sogar recht, dass Professoren wie Haverbeck dem ,guten Ruf' der FH keinen Abbruch tun." Mit diesen Aussagen zur FH würde Gess gleich gegen zwei Paragrafen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalens verstoßen: nicht dem Ansehen der Behörde zu schaden (§ 57) und über dienstliche Vorgänge nach außen grundsätzlich Schweigen zu bewahren (§ 64).

Die Fakten werden nicht bestritten, sie sind altbekannt. Der AStA ließ sie sich wegen des Verfahrens erneut bestätigen. Das Wissenschaftsministerium erklärte dem AStA, Haverbeck sei vom 1. Mai 1972 bis 31. Mai 1975 als Hochschullehrer tätig gewesen. Sein Lebenslauf hätte einer Anstellung nicht entgegengestanden. Aus Altersgründen schied er aus.

Hier darf man sich wundern: Denn bereits 1926 war Haverbeck der NSDAP beigetreten. Nach 1933 leitete er den "Reichsbundes Volkstum und Heimat" - der bis zu fünf Millionen Mitglieder hatte. 1937 promovierte er. Interne Differenzen brachten Karriereknicks, die aber nicht zu einer gänzlichen ideologischen Abkehr führten.

Nach 1945 entwickelte er sich zu einem der ersten extrem-rechten Ökologen. 1963 ruft er das "Collegium Humanum" ins Leben, wo "Ökofaschistische Ideen" entwickelt wurden. 1974, also zu FH-Zeiten, übernahm er die Leitung des "Weltbundes zum Schutze des Lebens". Bis 1982 stand er der extrem rechten Ökopartei vor.

Er wurde nie müde zu erklären: "Ökologie öffnet uns die Augen dafür, dass Völker" und "nicht nur die Natur vor einer ökologischen Überbeanspruchung geschützt werden" müssten. Zuwanderungen waren für ihn solche "Überbeanspruchungen". Ein sauberer Lebenslauf sähe anders aus.

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