Genua-Schläger müssen nicht ins Gefängnis: Verurteilte Polizisten zufrieden

Sieben Jahre nach G8 in Genua werden in Italien 15 Sicherheitskräfte wegen schikanöser Behandlung von Demonstranten verurteilt. Doch werden sie nicht in Gefängnis müssen - die Taten sind verjährt.

Die Gewalt der Sicherheitskräfte in Genua stieß weltweit auf Kritik. Bild: dpa

ROM taz Mit einem äußerst milden Urteil endete am Dienstagabend in Genua der Prozess rund um die brutalen Übergriffe gegen Demonstranten in der Haftanstalt Bolzaneto während des G-8-Gipfels im Juli 2001. 45 Polizisten, Gefängniswärter und Ärzte saßen auf der Anklagebank; am Ende gab es 30 Freisprüche und nur 15 Verurteilungen zu Haftstrafen zwischen fünf Monaten und fünf Jahren. Damit blieb das Gericht weit unter den Anträgen der Staatsanwälte.

Bolzaneto war jenes Polizeigefängnis, in das während des Gipfels alle festgenommenen G-8-Gegner verbracht und - ohne jeden Kontakt zu Rechtsanwälten oder Familienangehörigen - bis zu 72 Stunden lang festgehalten wurden. Insgesamt etwa 250 Menschen waren am Ende in den Zellen der Polizeikaserne eingesperrt. Viele von ihnen waren gewaltlose Demonstranten, die willkürlich während der Großdemonstrationen zusammengeschlagen und dann als angebliche Randalierer in Gewahrsam genommen wurden.

Etwa 70 der Bolzaneto-Insassen gehörten zu den Opfern des nächtlichen Sturms der Polizei auf die Scuola Diaz. Dort hatten diverse Hundertschaften die schlafenden und wehrlosen Protestierer bei ihrem Knüppeleinsatz übel zugerichtet und anschließend nach Bolzaneto verbracht.

Dort gingen die Schikanen, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Folter erfüllten, dann weiter. Hunderte Zeugen hörte das Gericht in dem fast drei Jahre dauernden Verfahren. Sie berichteten, dass die Festgenommenen bis zu zwölf Stunden lang mit gespreizten Beinen stehen mussten, die erhobenen Arme gegen die Wand gestützt, dass ihnen Essen und selbst Wasser verwehrt wurde, dass diejenigen, die zur Toilette mussten, den Weg durch ein Spalier auf sie einknüppelnder Beamter zurückzulegen hatten.

Die gleiche Spießruten-Behandlung war vielen schon bei ihrer Ankunft in Bolzaneto widerfahren. Zudem bekundeten weibliche Opfer, sie hätten sich vor männlichen Beamten nackt ausziehen müssen und seien mit Vergewaltigung bedroht worden.

Diverse Zeugen sagten auch aus, sie hätten "Hoch lebe der Duce" brüllen und faschistische Lieder absingen müssen. Daneben gab es selbst in der Sanitätsstube äußerst brutale Übergriffe. Einem Festgenommenen hatte ein Polizist die Finger einer Hand so weit gespreizt, bis die Haut zwischen den Fingern riss. Der diensthabende Arzt - er war im militärischen Tarnanzug im Einsatz - soll die Wunde ohne Narkose genäht haben. Zugleich soll der Rambo-Doktor einem anderen Opfer einfach ein Piercing ausgerissen haben.

Doch jener Arzt kam jetzt mit einem Jahr und zwei Monaten statt der geforderten gut drei Jahre Haft davon. Zu fünf Jahren und zwei Monaten wurde allein jener Polizeiinspektor verurteilt, der für die systematischen Schlagstockeinsätze verantwortlich war. Fast alle Urteile liegen dagegen bei oder unter drei Jahren, während das Gericht bei 30 Angeklagten gleich gar keine Schuld gegeben sah.

Entsprechend entsetzt äußerten sich die im Gerichtssaal anwesenden Opfer und ihre Anwälte. "Eine Verarschung" sei das Urteil, lautete einer der Kommentare, während die Verteidiger der Polizisten - selbst diejenigen der 15 Verurteilten - sich zufrieden äußerten.

Und dazu haben sie guten Grund. Alle Haftstrafen von bis zu drei Jahren sind aufgrund einer im Jahr 2006 ausgesprochenen Amnestie sowieso nicht zu verbüßen. Und mehr noch: Sämtliche Straftaten - von Körperverletzung bis Amtsmissbrauch - werden in wenigen Monaten, im Januar 2009, verjährt sein. Bis dahin wird das nun anstehende Berufungsverfahren noch nicht einmal begonnen haben. Alle Bolzaneto-Angeklagten werden also straflos ausgehen und ihre Karriere fortsetzen können - denn vom Dienst war kein einziger je suspendiert worden.

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