Gentechnik-Gegner verurteilt: Feldbefreiung ist nicht mild genug

Gericht verurteilt Gentechnik-Gegner zu Geldstrafen. Sie hatten imvergangenen Sommer ein Maisfeld im brandenburgischen Oderbruch zerstört.

Gentechnik-Gegner auf einem Feld Bild: dpa

Zwei Dutzend Besucher drängeln sich im Saal eins des Amtsgerichts in Bad Freienwalde. Angeklagt sind zwei Aktivisten der Gruppe "Gendreck weg", die 2007 ein Feld mit genmanipuliertem Mais im Oderbruch zerstört hatten. Nicht nur ein Teil der Unterstützer muss vor der Tür warten, auch für einige Anwohner ist kein Platz mehr im Saal.

55 Minuten hat das Gericht für die Verhandlung eingeplant, doch Richterin Katharina Platzeck stellt schon zu Beginn klar: "Wir nehmen uns so viel Zeit, wie wir brauchen." Das ist auch nötig, denn einige zentrale Fragen sind zunächst nicht geklärt. Wie groß war die Fläche, die bei der Aktion im vergangenen Juli zerstört wurde? Wem gehören eigentlich die zerstörten Pflanzen? Und wieso wird bei einem geschätzten Schaden von 50 Euro überhaupt ein Prozess geführt?

Sachbeschädigung lautet der Vorwurf. Die Zerstörung an sich bestreiten die beiden Aktivisten auch gar nicht. Doch sie berufen sich unter anderem auf den rechtfertigenden Notstand: Wenn mit einer Straftat zum Beispiel eine deutlich schwerwiegendere Gefahr für "Leib und Leben" abgewendet werden kann, bleibt die Tat straffrei. Der angeklagte Imker Michael Grolm sieht in der Gentechnik einen Angriff auf seinen Berufsstand: "Ich begehe eine Straftat, meinen Honig zu verkaufen, wenn meine Bienen Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen geholt haben", erklärt er.

Richterin und Staatsanwältin nicken, zeigen Verständnis, können sich auch zwischendurch ein Lächeln nicht verkneifen. Doch auf eine Diskussion lassen sie sich nicht ein. Nachfragen gibt es nur zum Tathergang, die von den Angeklagten erhoffte inhaltliche Debatte über die Gentechnik bleibt aus. Denn deren Gefährdungspotenzial, so die Richterin, sei für die Verhandlung unerheblich. Ihrer Ansicht nach hätten die beiden ein "milderes" Mittel wählen müssen, um ihre Interessen durchzusetzen - zum Beispiel eine Demonstration.

Am Ende bleibt das Gericht bei dem erwarteten Strafmaß: 20 Tagessätze à 35 Euro für Christoph Bautz und 20 Tagessätze à 18 Euro für Michael Grolm. Der Strafbefehl sah ursprünglich 35 beziehungsweise 50 Tagessätze vor. Rechtsanwalt Rüdiger Jung kündigte an, in Berufung zu gehen. Bis es zu einer Verhandlung kommt, werde es aber noch dauern. Für Grolm wird es schon in diesem Jahr ernst: Für eine frühere Aktion muss er wohl noch in diesem Herbst ins Gefängnis - zwei Tage lang. (Az: Cs 256 Js 31086/07)

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