UNO-Resolution verabschiedet: Vergewaltigung wird Kriegsverbrechen

Der UNO-Sicherheitsrat hat am Donnerstag die Resolution 1820 verabschiedet. Danach ist sexuelle Gewalt in bewaffneten Konflikten nun ein eigener Straftatbestand.

Sexuelle Gewalt im Krieg: Szene aus dem Film "Esmas Geheimnis" , der das thematisiert. Bild: dpa

GENF taz Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Ende der sexuellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen in bewaffneten Konflikten gefordert und den Verantwortlichen für derartige Verbrechen mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht. "Human Rights Watch" sowie andere Menschen- und Frauenrechtsorganisationen sprachen angesichts des weitverbreiteten und systematischen Einsatzes sexueller Gewalt als Kriegswaffe von einer "historischen, seit langem überfälligen Entscheidung".

In der am Donnerstagabend einstimmig verabschiedeten Resolution 1820 fordert der Sicherheitsrat alle Kriegs- und Konfliktparteien auf, "sofort jede Form von sexueller Gewalt gegen Frauen und Mädchen vollständig einzustellen und Maßnahmen zu deren Schutz zu ergreifen." Der Rat behält sich "angemessene Maßnahmen" zur "Prävention sexueller Gewalt" vor, da diese Prävention "ein Beitrag zu internationalem Frieden und Sicherheit" sei. Ausdrücklich weist der Rat darauf hin, daß "Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt als Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit oder als Bestandteil von Völkermord geahndet werden können". Damit kündigt der Rat zumindest indirekt an, mutmaßliche Täter künftig vor den für diese Verbrechen zuständigen Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag zu bringen.

Der IStGH sowie die beiden UNO-Sondertribunale für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda haben seit 1998 in einigen bahnbrechenden Urteilen erstmals in der Völkerrechtsgeschichte Täter wegen Vergewaltigung in kriegerischen Konflikten verurteilt.

UNO-Generalsekretär Ban Ki Moon wird aufgefordert , dem Rat bis Ende Juni 2.009 einen Bericht vorzulegen zur Umsetzung der Resolution in den Ländern und Regionen, die derzeit auf der Tagesordnung des Rates stehen. Dazu gehören die westsudanesische Provinz Darfur, Birma, Liberia und die Demokratische Republik Kongo -- Konfliktgebiete, aus denen zahlreiche aktuelle Berichte über den systematischen Einsatz sexueller Gewalt als Kriegswaffe vorliegen.

Seit sich der Sicherheitsrat im Jahre 2.000 erstmals -- und ohne Beschlußfassung - mit dem Thema befaßte, habe das Ausmaß sexueller Gewalt in bewaffneten Konflikten "erheblich und in alarmierender Weise zugenommen", stellte Generalsekretär Ban in der Debatte vor Verabschiedung der Resolution fest. Sexuelle Gewalt sei ein "gravierende Bedrohung der Sicherheit von Frauen" nicht nur während bewaffneter Konflikte sondern "auch in in fragilen Nachkriegssituationen".

Die Resolution befaßt sich auch mit sexuellen Übergriffen durch UNO-Blauhelmsoldaten. Der Generalsekretär soll "seine Bemühungen fortsetzen und verstärken, die Politik der Null-Toleranz gegenüber sexueller Ausbeutung und sexuellem Mißbrauch in UNO-Friedensmissionen durchzusetzen". Trotz der unter Bans Vorgänger Kofi Annan 2005 verkündeten Politik der "Null-Toleranz" hat es seitdem auch bei mehreren UNO-Missionen insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent sexuelle Übergriffe durch Blauhelmsoldaten gegeben. ANDREAS ZUMACH

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