Ein Polizeiarzt war freigesprochen worden, nachdem er einem mutmaßlichen Drogendealer Brechmittel gab. Dieser fiel nach der Einnahme ins Koma und starb.von FRAUKE BÖGER

Im Dezember 2004 hatte der Arzt dem Sierra-Leoner Brechmittel eingeflößt - mit tödlicher Wirkung. Bild: dpa
BERLIN taz/dpa | Der Freispruch eines Bremer Polizeiarztes nach dem tödlichen Einsatz von Brechmitteln bei einem mutmaßlichen Drogendealer hat am Dienstagnachmittag den Bundesgerichtshof beschäftigt. Der Arzt war im Dezember 2008 vom Landgericht Bremen freigesprochen worden, weil ihm das Gericht eine fahrlässige Tötung nicht nachweisen konnte.
Im Dezember 2004 hatte der Arzt Igor V. dem Sierra-Leoner Laya Condé Brechmittel eingeflößt, weil Polizisten ihn verdächtigten, Kokainkügelchen verschluckt zu haben. Condés Zustand war während der Maßnahme so kritisch geworden, dass ein Notarzt hinzugerufen werden musste, um Condé zu stabilisieren. Anschließend flößte Igor V. dem 35-jährigen Afrikaner per Nasensonde Wasser ein, damit er seinen Mageninhalt restlos hervorwürgte. Condé fiel ins Koma und starb wenige Tage später.
Zwei Sachverständige hatten erklärt, Condés sei "still ertrunken", weil das Wasser in die Lunge gelaufen war. Zwei weitere Gutachter hatten im Laufe des Prozesses vor dem Landgericht Bremen diese Diagnose bestätigt. Die Verteidigung brachte jedoch vier weitere Sachverständige ein, die einen "toxischen Herzmuskelschaden" als Todesursache ausmachten. Staatsanwältin und der Verteidiger des Arztes forderten daraufhin einen Freispruch.
Zwar habe sich der Arzt "mehrerer objektiver Pflichtverletzungen" schuldig gemacht, urteilten die Landesrichter im Dezember 2008, aber er habe diese wegen "mangelnder Ausbildung und Erfahrung mit Brechmittelvergabe subjektiv nicht erkennen" können. Den Arzt treffe keine Schuld, weil er weder über klinische Erfahrung verfügt habe noch für die zwangsweise Brechmittelvergabe qualifiziert gewesen sei, sagte der Richter Bernd Asbrock damals zur Urteilsbegründung. Kritik übte Asbrock an der Leitung des rechtsmedizinischen Instituts der St.-Jürgen-Klinik: "Es war ein genereller organisatorischer Mangel, dass ein Arzt auf dem Ausbildungsstand des Angeklagten diese Behandlung vorgenommen hat."
Die Mutter und ein Bruder von Laya Condé griffen die Beweiswürdigung des Landgerichts nun mit einer Sachrüge an, und der Bundesgerichtshof in Leipzig begann gestern mit der Überprüfung des damaligen Urteils.
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Leserkommentare
29.04.2010 11:14 | Bastian
Na mal gucken wieviele Leute nach dem 1.Mai freigesprochen werden, weil sie nicht zum Steinewerfen qualifiziert waren. * Ir ...
28.04.2010 12:13 | markus decker
na toll, ich brauche also blos nen job zu machen für den ich nicht qualifiziert bin, und bin fein raus wenn was schiefgeht. ...
28.04.2010 11:59 | Flint
Eine Schande und eine bodenlose Ungerechtigkeit! ...