Kaum Frauen in Bundesregierung: Chefinnen-Ranking für Ministerien

Am Donnerstag debattiert der Bundestag, ob sich das Gleichstellungsgesetz bewährt hat. Der Bericht zeigt: Wer Bewerberinnen nicht diskriminiert, braucht keine Quote.

Ministerinnen unter sich - doch bei Gleichstellung ist die Regierung keine Vorreiterin. Bild: dpa

Wie viele Staatssekretäre in Bundesministerien sind eigentlich weiblich? 7 von 52, das sind 3,6 Prozent. Und wie wurden die Gremien wie etwa die Hartz-Kommission besetzt? 14 Männer, eine Frau - macht 1,5 Prozent. Die Bundesregierung ist trotz Kanzlerin und 33 Prozent Ministerinnen nicht gerade eine Vorreiterin, was die Gleichstellung von Frauen und Männern angeht. Heute diskutiert der Bundestag über dieses Problem. Anlass ist ein Bericht der Regierung über die Erfahrungen mit dem Bundesgleichstellungsgesetz.

Die Zahlen, die sich auf die Jahre zwischen 1998 und 2005 beziehen, zeigen ein durchwachsenes Bild: So stieg der Anteil der Referatsleiterinnen in den obersten Bundesbehörden von 13,5 auf 20 Prozent, die der Unterabteilungsleiterinnen von 8,6 auf 14,7 Prozent.

Um den Anteil der Frauen in höheren Positionen zu steigern, müssen die Behörden Gleichstellungspläne verfassen, in denen sie zu erreichende Zahlen festlegen. Diese Zielvorgaben wurden zum Teil schon recht niedrig angesetzt - und trotzdem nicht immer erreicht. Zwar wurden bei Neueinstellungen vermehrt Frauen eingestellt, doch von einem befürchteten Quotierungswahn, bei dem Männer gar keine Chance mehr haben, ist die Regierung weit entfernt. Bei den Neueinstellungen im höheren Dienst etwa wurden 2004 erstmals die Hälfte der Posten mit Frauen besetzt.

Dass der Anteil der Frauen dennoch recht langsam steigt, macht der Bericht an verschiedenen Ursachen fest: Zum einen sparen die Bundesbehörden - auch am Personal, so dass die BewerberInnen für neue Stellen oft aus "Überhangpersonal", das anderswo eingespart wurde, zu besetzen waren. Wenn darunter nur wenige Frauen waren, konnte man den Frauenanteil eben nicht erhöhen. Vor allem im technischen Bereich, aber auch bei den Führungsposten war öfter "die Bewerberinnenlage zur Erfüllung einer 50-prozentigen Quote nicht ausreichend", so der Bericht. Wenn Abteilungsleiterposten aufgrund einer "politischen Entscheidung" besetzt wurden, war die Frauenfrage ebenfalls offenkundig nebensächlich. So begründete etwa das Bildungsministerium, warum es keine weiteren Frauen als Abteilungsleiterinnen einstellte. Und schließlich wurde "vereinzelt" vermutet, "dass geschlechterspezifische Benachteiligungen aus der Sicht der Dienststelle und ihrer Beschäftigten keine Relevanz hätten" und der Gleichstellungsplan deshalb nicht ernst genommen würde.

Interessantester Befund des Berichts: Die Quote wird so gut wie nie angewandt. "Die meisten Auswahlentscheidungen werden bereits auf der Ebene der Leistungs- und Eignungsbewertung getroffen mit der Folge, dass die Anwendung der Quote nicht mehr zum Tragen kommt." Das bedeutet: Prüft man die Eignung von BewerberInnen vorurteilsfrei und geht nicht davon aus, dass der Mann das schon besser kann, kommen Frauen von ganz allein zum Zug.

Defizite sieht der Bericht vor allem bei den nachgeordneten Behörden des Bundes: Dort brauche man "Controllingmechanismen". Die Gleichstellungsbeauftragte des Frauenministeriums, die auch dem Arbeitskreis aller Gleichstellungsbeauftragten der oberen Bundesbehörden vorsitzt, Kristin Rose-Möhring, legt deshalb auch Wert darauf, "dass der Bericht nicht als Datenfriedhof betrachtet wird". Die Gleichstellungsbeauftragten möchten ein Ranking erstellen, das zeigt, wo die einzelnen Behörden stehen. "Es soll ein Wettbewerb zwischen den Ministerien entstehen", so Rose-Möhring.

Besonders wenig Gleichstellungsbemühen zeigt sich bei der Besetzung von Gremien wie etwa der Hartz-Kommission. Das entsprechende Gesetz wird heute ebenfalls im Bundestag verhandelt. An der Hartz-Kommmission lässt sich leicht erkennen, dass dieses Gesetz offenbar zu viele Ausnahmeregelungen enthält. Das hatte die Regierung selbst auch schon einmal festgestellt. Geändert hat sich allerdings nichts. "Ein Gesetz, das so wenig Wirkung zeigt, muss doch endlich novelliert werden", kommentiert Irmingard Schewe-Gerigk von den Grünen. "Im Aussitzen von notwendigen frauenpolitischen Reformen ist die große Koalition wirklich groß."

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