"Pogrom"-Prozess: Der Mob von Mügeln

Im Sommer hatten sich im sächsichen Mügeln acht Inder in eine Pizzeria geflüchtet, vor der eine wütende Menge tobte. Frank D. war vorn dabei und wurde nun zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.

Frank D. wurde zu acht Monaten Haft verurteilt Bild: dpa

Der Mob diskutiert nicht. Er weiß, was er will. Wohin er will. Er baut sich vor seinem Ziel auf und lässt seine Wut anschwellen. Er nährt sich mit Schaulustigen, die sich an seiner Hitze wärmen. Dann werden aus 10 Menschen schnell 20, aus 20 werden 40, und am Ende sind es 80. Der Mob feuert seine mutigsten Mitglieder an, um sie später wieder aufzunehmen, in seine schützende Anonymität.

Frank D. war Teil der Menge, die sich in einer Sommernacht in der sächsischen Kleinstadt Mügeln gegen acht Inder aufheizte. Er sagt, dass die Emotionen am Kochen waren. "Ein ganz unbeschreibliches Gefühl." Frank D. war vorne, einer der Ersten.

Neonazis schlagen regelmäßig zu in Deutschland, obwohl Inder eher selten ihre Opfer sind. Doch der Fall Mügeln sorgte im Sommer wochenlang für Schlagzeilen. Denn er weist eine Besonderheit auf. Den Mob.

Die Tat: In der Nacht zum 19. August 2007 gab es beim Altstadtfest im sächsischen Mügeln eine Prügelei zwischen indischen und deutschen Besuchern. Anschließend flüchteten die acht Inder in die Innenstadt und verschanzten sich in der Pizzeria des einen. Vor dem Lokal versammelte sich wenig später eine aufgebrachte Menschenmenge, die rassistische Parolen brüllte und versuchte, in das Haus einzudringen, unter ihnen der 23 Jahre alte Frank D. Das Amtsgericht Oschatz warf ihm vor, versucht zu haben, die Eingangstür gewaltsam aufzubrechen.

Das Urteil: Das Amtsgericht Oschatz verurteilte Frank D. am Dienstagabend zu acht Monaten Gefängnis wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung. "Er hat sich im harten Kern dieser Leute als Vortäter hervorgetan", sagte der Richter. Das Urteil ging über den Antrag des Staatsanwalts hinaus, der zehn Monate auf Bewährung gefordert hatte. Der Verteidiger hatte auf Geldstrafe plädiert, da er nur die Sachbeschädigung für erwiesen hält. Am Mittwoch hat Frank D. gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt. LÖW

Frank D. ist selbst gerade ziemlich in Bedrängnis. Er sitzt im Saal 213 des Amtsgerichts Oschatz, umzingelt von Fotografen und Kameramännern. Sein Verteidiger hat ihn zehn Minuten vor Prozessbeginn hereingeführt. Solange die Verhandlung noch nicht begonnen hat, darf geknipst und gedreht werden. Der Angeklagte verbirgt sich hinter einem Schal und fummelt sich mit zitternden Händen eine Sonnenbrille aufs Gesicht. Jetzt klackern die Blitzlichter noch heftiger. Frank D. atmet schnell. Er hat Angst.

Als die Verhandlung läuft - die Kameras sind abgezogen, die Sonnenbrille liegt auf dem Tisch -, entspannt er sich. Ein 23-Jähriger mit großen Augen, der als Baumaschinenführer 950 Euro netto rauskriegt und Motorräder liebt. Er erzählt von jenem Abend, an dem Mügeln sein Stadtfest feierte. An der Raiffeisenbank am Markt habe er seinen Kumpel gefunden, mit blutendem Bein. Immer und immer wieder habe dieser gesagt: "Die haben mich abgestochen." Frank D. erklärt, dass er zur Pizzeria gelaufen sei, weil er dort die Schuldigen vermutete. Nein, er habe gar nicht gewusst, dass es Inder waren, die sich dort eingeschlossen hatten. Dort habe eben die Menge gestanden.

"Ich arbeite selber mit Ausländern zusammen und hab keine Probleme damit. Sind alles Menschen", sagt D., in der Pizzeria von Amarjit Singh habe er sich schon Döner geholt. Er hört sich besonnen an. Einer, der Fehler eingesteht. Er habe am Rathaus einen Gitterrost rausgehoben und in die Scheibe der Pizzeriatür geworfen. Leider. Es sieht nicht nach acht Monaten ohne Bewährung aus zu diesem Zeitpunkt.

Wo war Bonanza?

Die Strategie des Verteidigers ist einfach: Scheibe eingeschlagen, aber keine ausländerfeindlichen Parolen gerufen. Sachbeschädigung: ja - Volksverhetzung: nein. Ein Junge, dem halt mal die Sicherungen durchgeknallt sind. Der sagt, dass er so ein bis eineinhalb Flaschen Wein drinhatte. Zwei Flaschen, rundet der Verteidiger später auf. Und die Scheibe hatte auch schon ein Loch. "Ausländer raus"?, "Bringt sie alle um"? - er hat nichts davon gehört. Und gerufen auch nicht.

Es ist der Richter, der diese Erzählung stört. Amtsgerichtsdirektor Klaus Denk ist ein hagerer Mann. Er spricht ein erdiges Fränkisch, und wenn er ein Wort wie "bläken" benutzt, holt er die Ereignisse auf den Boden zurück. "Erzählens", ermuntert er die Zeugen, und mit seinen Zwischenfragen versucht er, sich die Ereignisse dieser Nacht begreiflich zu machen, für die es weder in Franken noch in Sachsen Beispiele aus der jüngsten Geschichte gibt. "Wie in einem billigen Western", sagt Denk einmal.

Vielleicht helfen solche Bilder, vielleicht sind sie irreführend. Bei Bonanza ist es manchmal so gewesen, dass der Mob durch Virginia City drängte. Aber im vorletzten Moment ging dann immer Sheriff Roy Coffee dazwischen, oder der aufrechte Ben Cartwright kam von der Ponderosa angeprescht.

In Mügeln muss Ben Cartwright verhindert gewesen sein an diesem 19. August 2007.

Immerhin gab es einen Sheriff, obwohl das Wort nicht recht passt auf Jürgen Rudolph. Der Polizeibeamte vom Revier Oschatz ist ein kleiner, rundlicher Mann von 55 Jahren. Er trägt keine Uniform im Zeugenstand, sondern Jeans und eine Strickjacke. Man stellt sich vor, wie er in einem Kleingarten jätet oder mit Autofahrern ordentlich über Knöllchen debattiert. Jürgen Rudolph und ein Kollege haben sich dem Mob entgegengestellt.

Zwei gegen achtzig

Er stand vor dem Eingang der Pizzeria, und vor ihm schwoll die Menge an. Die Polizei solle die Deutschen schützen, riefen sie, nicht die Ausländer. Er wartete auf Verstärkung. Spürte, wie der Mob sich aufheizte. Wie es voller und enger wurde. "Türkenschweine, macht euch heime!" Bierflaschen flogen. Aus einzelnen Rufen wurden Chöre. "Deutschland den Deutschen!"

"Wären die reingegangen?", fragt der Richter. - "Man wäre dort reingegangen. Da bin ich felsenfest überzeugt."

Zwei gegen achtzig. Irgendwann rückte eine halbe Hundertschaft Polizisten an.

Frank D. hört sich die Aussagen ruhig an. Ein Mügelner, der am Markt wohnt, berichtet, dass er den Mann beobachtet habe, der sich den Gitterrost griff. Nein, das Gesicht habe er nicht gesehen, das tätowierte Spinnennetz auf dem Arm aber schon. So ein Tattoo hat der Angeklagte. Nein, er habe ihn keine Parolen rufen hören.

Auch ein weiterer Zeuge aus Mügeln und die beiden sächsischen Angestellten des Wirtes können die Rufe nicht dem Angeklagten zuordnen. Amarjit Singh selbst sagt, er habe Frank D. durch die Scheibe gesehen, als sie noch nicht zerschlagen war. Wie der Angeklagte gegen die Scheibe trat. Wie er reinwollte mit anderen. Der Inder spricht vorsichtig, fast unhörbar leise. Er sagt: "Wir haben Todesangst gehabt."

"Ich wollte mich bei Ihnen persönlich entschuldigen", meldet sich Frank D. Sein Anwalt schaut zufrieden. Gut gemacht.

Beim Staatsanwalt sind wenig Regungen zu erkennen. Als die nationale und internationale Presse über Mügeln berichtete, war die Rede davon, dass ein erfahrener Ermittler die Sache in die Hand nehmen werde. Dieser Jurist ist erst 33 Jahre alt, kleine runde Brille, sparsame Gesten, präzise Fragen. Er hat sich bei der Staatsanwaltschaft Leipzig spezialisiert. Neonazis, Hooligans, die Polizisten angreifen, es fällt eine Menge an in der Gegend. Ihm ist es nicht so recht, wenn sein Name in den Medien erscheint. Er ist vorsichtig.

Der Staatsanwalt steckt noch mittendrin in der Sache. Er versucht Brauchbares, Glaubwürdiges aus über hundert Zeugenaussagen herauszufiltern, vieles ist widersprüchlich, vieles parteiisch. Er wertet aus, gleicht ab, hört Zeugen erneut. Einmal ist da die Auseinandersetzung beim Festzelt, wo die Inder tanzten und wo geschubst wurde. Vor dem Zelt fand ein Kampf mit abgeschlagenen Flaschen statt, bei dem Inder und Deutsche verletzt wurden, darunter auch der Kumpel von Frank D. Es gibt acht Verdächtige. Ob und wann sie angeklagt werden, ist offen.

Diesen Komplex hat der Staatsanwalt abgetrennt von den Taten vor der Pizzeria. Was den Teil angeht, sind aus einem Mob von 80 Leuten nur acht Verdächtige geblieben, bei vieren reichte es für eine Anklage. Ein 18-Jähriger muss 600 Euro für einen guten Zweck stiften. Ein 35-Jähriger kam mit einem Strafbefehl über 1.500 Euro davon. Dem dritten waren die 2.600 Euro zu viel. Weil er Widerspruch einlegte, folgt im Januar noch ein Prozess.

Frank D. ist der Einzige, dem ein Gewaltakt vorgeworfen werden kann: das Zertrümmern der Scheibe.

Die Zeugen sagen aus. Es fallen Worte wie "grölen", "hasserfüllt", "aufstacheln". Als es darum geht, dass ein paar Mann auch einen Gullydeckel rauswuchteten, um die Tür endlich durchzukriegen, benutzt ein Zeuge den Ausdruck "Deckel zur Gosse".

Den Amtsgerichtsdirektor Klaus Denk berührt dieser Fall. "Wir haben uns im Vorfeld eines Pogroms befunden", sagt er bitter, als er ausführlich sein Urteil begründet, und das Gesicht färbt sich rot dabei. Das Fränkisch schlägt stark durch in diesen Minuten. Er wirft dem Angeklagten vor zu lügen. Er fragt scharf. Was denn, bitte schön, gewesen wäre, wenn nur Deutsche in die Auseinandersetzung auf dem Fest verwickelt gewesen wären? Gar nichts. Ob vielleicht das die Aggressionen ausgelöst habe, dass es auch mal Inder gewagt hätten, ausgelassen zu feiern in Deutschland? Was passiert wäre ohne die Polizisten vor der Pizzeria? Wie es wohl ankäme, wenn er die Strafe zur Bewährung aussetzte? "Wenn man solche Fälle unbestraft durchgehen lässt, dann wirkt so was wie ne Aufforderung zum Tanz."

Der Angeklagte stützt das Kinn auf die Hand, die Journalisten wittern, dass das Urteil härter ausfallen wird.

"Die Fälle häufen sich", sagt Richter Denk. Der Satz bezieht sich auf Gewalt auf Festen, auf rassistische Gewalt. Und er bedeutet eigentlich nicht weniger, als dass Mügeln nur ein kleiner Teil ist in einer Masse.

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