Horst Mahler will Antisemitin ehelichen: Albtraum-Hochzeit unterm Hakenkreuz

Die Verteidigerin eines Holocaust-Leugners und der Rechtsextreme Horst Mahler wollen heiraten. Doch erst muss Sylvia Stolz ein Strafverfahren hinter sich bringen - wegen Volksverhetzung.

Es muss Liebe sein. Horst Mahler heiratet eine Schwarzhaarige. Bild: ap

MANNHEIM taz Das wird die Albtraumhochzeit des Jahres: Der vom Links- zum Rechtsextremismus konvertierte Advokat Horst Mahler, 71, hat der rechtsextremistischen Rechtsanwältin Sylvia Stolz, 44, ein "Eheversprechen" gegeben. Das jedenfalls verkündete die "deutsche Jeanne dArc", wie die Holocaust-Leugnerin Stolz in den pseudowissenschaftlichen "Vierteljahrsheften für freie Geschichtsforschung" genannt wird, am Donnerstag - gleich nach Beginn des Strafverfahrens gegen sich am Landgericht Mannheim.

Die Angeklagte lebt in den Worten des Vorsitzenden Richters Rolf Glenz bereits "in wilder Ehe" im bayerischen Ebersberg. Sie muss sich vor der 4. Strafkammer am Landgericht Mannheim verantworten, und zwar wegen der wiederholten Leugnung des Massenmordes an den Juden, wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass sowie Nötigung und versuchter Strafvereitelung durch menschenrechtswidrige Bedrohungen von Richtern und Schöffen. Darüber hinaus wird ihr die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen. Wegen "Missbrauch des Berufes" will die Staatsanwaltschaft außerdem ein Berufsverbot gegen die Anwältin erwirken.

Der von der Kammer eigentlich als Zeuge geladene Mahler erklärte dann, dass er tatsächlich beabsichtige, das "Fräulein Stolz" zu heiraten. Dass er ansonsten aber von seinem Recht Gebrauch machen werde, die Aussage zu verweigern. Mahler durfte das Verfahren mit Billigung der Kammer dann weiter von den voll besetzen Zuschauerrängen aus verfolgen.

Rechtsextremisten aller Provenienzen und bekennende Revisionisten aus dem In- und Ausland waren angereist, um Stolz ihre Reverenz zu erweisen - und in den Verhandlungspausen im Foyer kollektiv ihre absolute Lernresistenz zu demonstrieren. Von "Judenjustiz" war dort die Rede - wie schon im Verfahren gegen Holocaust-Leugner und Hitler-Verehrer Ernst Zündel. Zündel, den Stolz verteidigt hatte, wurde im Februar zu fünf Jahren Haft verurteilt. Weiter ließen die Zuschauer wissen, dass der Holocaust "nur eine Erfindung der Juden sei, die nach der Weltherrschaft streben". "Das Reich" aber sei dabei, sich zu erneuern. Und dann werde "aufgeräumt" in Deutschland.

In der Anklageschrift werden Stolz vor allem ihre Äußerungen und schriftlichen Einlassungen zur Last gelegt, die sie als Verteidigerin im Verfahren gegen Zündel in Mannheim und in einem weiteren Prozess in Potsdam von sich gab. Wiederholt habe sie dort den Holocaust geleugnet und Juden als "Kinder des Teufels" bezeichnet, die mit Geld und Medienmacht die Welt beherrschten. Die Bundesrepublik Deutschland heißt bei Stolz durchgängig "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft" - kurz OMF. Unter Schriftsätze stempelte sie den Reichsadler mit Hakenkreuz. Nach ihrem Ausschluss aus dem Verfahren gegen Zündel wegen anwaltsfremdem Verhalten und der Bedrohung eines Schöffen mit der Todesstrafe "wegen Feindbegünstigung" unterzeichnete sie einen Schriftsatz an das OLG in Karlsruhe mit "Heil Hitler!".

Gestern musste für die in hohen Stiefeln, schwarzen Strümpfen, kurzem Rock und rosa Wollweste auftretende Stolz ein Stehpult herangeschafft werden. Die "mutigste Frau Deutschlands", wie ihr ein Bewunderer aus den Zuschauerbänken zurief, wollte sich nicht sitzend auf die Anklageschrift einlassen. Das Thema ihres Referats am Nachmittag: die Meinungsfreiheit.

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