Gericht stoppt Hochbegabten-Förderung: IQ-Rabatt in Freiburg rechtswidrig

Studierende haben mit ihrer Klage gegen den IQ-Rabatt bei Studiengebühren in Freiburg Erfolg gehabt. Jetzt muss die Universität ein neues Konzept entwickeln.

Exzellent? Nicht die finanzielle Eliteförderung in Freiburg, entschied ein Gericht. Bild: dpa

FREIBURG taz Die Freiburger Universität wurde zwar jüngst zur Elite-Uni geadelt, doch ausgerechnet ihre finanzielle Eliteförderung ist rechtswidrig. Dies stellte das Verwaltungsgericht Freiburg fest. Mehrere Studenten hatten Erfolg mit ihren Klagen gegen die bisherige Praxis der Gebührenbefreiung für Hochbegabte.

Seit dem Sommersemester 2007 müssen Studenten in Baden-Württemberg 500 Euro pro Semester bezahlen. Das Hochschulgebührengesetz ermöglicht den Universitäten aber, Studierende zu befreien, wenn sie "eine weit überdurchschnittliche Begabung aufweisen oder im Studium herausragende Leistungen" erbringen. Unter den neun Universitäten im Südweststaat machten allerdings nur Freiburg, Tübingen und zeitweise Konstanz von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Freiburger Uni sieht die Gebührenbefreiung der Hochbegabten vor allem als Marketinginstrument im Wettbewerb mit anderen Hochschulen. "Wir signalisieren, dass wir die Besten wollen", sagte ein Uni-Vertreter vor Gericht.

Konkret werden in Freiburg Studierende von der Gebührenpflicht befreit, die per Test einen Intelligenzquotient (IQ) von mindestens 130 nachweisen oder ein Hochbegabtenstipendium, zum Beispiel der Studienstiftung des Deutschen Volkes, innehaben. Rund 650 der insgesamt 20.000 Freiburger Studenten konnten sich im Wintersemester deshalb die Überweisung der Gebühren sparen, davon etwa 150 dank eines IQ-Tests.

Gegen dieses Verfahren klagten vier Studierende, deren Anträge auf Gebührenbefreiung abgelehnt wurden, weil sie sich "nur" auf sehr gute Studienleistungen beriefen. Die Universität argumentierte, es sei schwierig, objektive Kriterien für die Bewertung von Studienleistungen zu finden. "Bei Juristen zeigt die Note 'vollbefriedigend' eine herausragende Leistung an, in der Kunstgeschichte aber nicht", betonte die Justiziarin der Universität. Die Kläger verwiesen dagegen auf die Stiftungen. Ihnen sei es auch gelungen, Kriterien für außergewöhnliche Studienleistungen zu finden.

Nur am Rande spielte der Vorwurf der Studierenden eine Rolle, dass IQ-Tests und die Aufnahme in die Begabtenförderung auch "sozial selektiv" seien. "Wahrscheinlich führt auch eine reine Leistungsorientierung bei der Gebührenbefreiung zu sozial unausgewogenen Ergebnissen", gab der Vorsitzende Richter Werner Cordes zu bedenken.

Die Klage der Studierenden war dennoch erfolgreich. Die Begründung liegt noch nicht vor, doch Richter Cordes deutete die Richtung an: "Es kann ja wohl nicht sein, dass ein Hochbegabter mit tollem IQ privilegiert wird, auch wenn er im Studium nichts zustande bringt, während ein Student, der alle Prüfungen mit Eins besteht, zahlt."

Über die Anträge der Kläger muss nun neu entschieden werden. Und für die Zukunft muss die Uni eine Form der Hochbegabtenbefreiung wählen, bei der auch die Studienleistungen zählen. Richter Cordes gab zu erkennen, dass das Gericht der Uni bei der Auswahl der vermeintlichen Elite großen Spielraum lassen werde.

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