Schöffin verliebt sich in Angeklagten: Große Gefühle im Gerichtssaal

Klingt wie eine Soap: Eine Laienrichterin verliebt sich in den Angeklagten, ihr Brief an ihn wird öffentlich gemacht. Der Prozess platzt - und der Schöffin droht eine hohe Geldzahlung.

Die Schöffin und der Angeklagte - romantische Gefühle oder "christliche Nächstenliebe"? Bild: dpa

BOCHUM taz "Wie bitte?!" Ein Aufschrei der Empörung, ausgestoßen von ihr, der Schöffin, hinein in den Saal C 47 am Landgericht Bochum. Ein Missverständnis. Unmöglich, dass tatsächlich sie gemeint sein könnte. Sie, die Laienrichterin Melitta Konopka, im Hauptberuf Sozialwissenschaftlerin, promoviert, Autorin systemtheoretischer wie psychologischer Bücher und seit sieben Jahren ehrenamtliche Richterin. Eine professionelle, eine unbescholtene Frau. Und nun - befangen. Aus Liebe für den Angeklagten. "Wie bitte?!"

Schöffen entscheiden in Strafverfahren vor dem Amts- oder Landgericht gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Verurteilung und Strafmaß. Die Laienrichter sind nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden. Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland niemand verurteilt werden.

Schöffen sind ehrenamtlich tätig und brauchen keinerlei Gesetzeskenntnisse. Lebenserfahrung und Menschenkenntnis sind dagegen erwünscht, in der Praxis bei ihrer Berufung aber schwer überprüfbar.

Als Vermittler zwischen Justiz und Bevölkerung sollen Schöffen das Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtstreuem Verhalten stärken. Sie sollen

auf ein verständliches und durchschaubares Verfahren hinwirken und das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in das Urteil einbringen.

Schöffe kann jeder Deutsche im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden, der nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

Die Wahl der Schöffen liegt in Hand der Gemeinden, Städte und Landkreise. Zunächst werden Vorschlagslisten in den Kommunen aufgestellt, aus denen dann durch die Schöffenwahlausschüsse an den Amtsgerichten die endgültige Zahl der benötigten Schöffen gewählt wird. HH

Zu mehr war sie nicht imstande am Morgen des 11. Oktober 2007, des 15. Tags der Verhandlung gegen den Kranhändler Ralf K., angeklagt wegen der Hinterziehung von Umsatz-, Einkommen- und Körperschaftsteuern, geschätzter Gesamtschaden 750.570,40 Euro. Längere Erklärungen hätte zu diesem Zeitpunkt ohnehin niemand hören wollen von ihr. Nicht die drei aufgebrachten Berufsrichter, nicht der zornige Staatsanwalt, nicht die vor Glück sprachlosen Verteidiger. Nicht einmal die geifernden Zuschauer. Sie alle interessierte nur eins: ihr verhängnisvoller Brief.

"Wenn ich jetzt an einer Baustelle vorbeikomme und dort einen Kran sehe, denke ich daran, wie viel Zeit, Mühe und vor allem Geld es erfordert hat, um ihn dorthin zu befördern. Ich kann jetzt auch nachvollziehen, dass von Großkranen eine gewisse Faszination ausgehen kann. Sie erscheinen mir wie stählerne Dinosaurier."

Zwei maschinengetippte Seiten, ein Geständnis ihrer Anteilnahme und Wertschätzung, adressiert an den 45-jährigen Angeklagten, den sie seit fünf Monaten von der Richterbank aus beobachtet hatte, heimlich überreicht am Morgen des 11. Oktober auf dem Flur vor Beginn der Verhandlung. Sein Anwalt hat das dem Gericht gepetzt.

"Sie haben ja drastisch geschildert, dass Sie eines Tages vor der Alternative standen, entweder Ihre Einkünfte nicht ordnungsgemäß zu versteuern oder in die Insolvenz zu gehen. Insofern kann man Ihr Handeln in gewisser Weise nachvollziehen und verstehen."

Fünf Minuten später war das Verfahren geplatzt. Das Leben von Melitta Konopka nimmt seither aufregende Wendungen: Ihretwegen muss der Prozess neu verhandelt werden. Fünf Monate Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung, Aktenstudium, die Arbeiten von drei Berufsrichtern, einem Staatsanwalt und zwei Strafverteidigern, die kurz vor ihrem Abschluss standen, sind umsonst gewesen. Abgesehen von den Kosten.

Weswegen Melitta Konopka jetzt Objekt eines "Prüfvorgangs" am Landgericht Bochum geworden ist: Möglicherweise, erklärt der Pressesprecher, verliere sie ihr Ehrenamt. Möglicherweise müsse sie die Kosten des Verfahrens übernehmen, 50.000 Euro sind im Gespräch. Er klingt nicht überzeugt von dem Erfolg der Androhungen. Denn: Wer in Deutschland einmal zum Laienrichter berufen wurde, der ist kaum wieder loszuwerden. Geschweige denn zu bestrafen. Das Gerichtsverfassungsgesetz, das die Pflichten von Schöffen regelt, kennt keine Verfehlung aus Liebe.

"Möglicherweise bringt ja dieser schöne Herbst, den wir derzeit erleben, bei Ihnen die Wende zum Besseren."

Reue? Im Gegenteil

Melitta Konopka trägt einen Wollpullover und eine senffarbene Stoffhose, sie sitzt jetzt auf dem Sofa in ihrem Bochumer Wohnzimmer. Vier Wochen sind vergangen seit dem Eklat in Saal C 47. "Ich befinde mich in einem Schwebezustand", sagt sie. Sie ist 53 Jahre alt und hat den Kampf gegen die grauen Haare kürzlich aufgegeben, sie hält es aus, dass die rote Farbe allmählich herauswächst. Rechts von ihr rekelt sich eine bunte Plüschraupe, links thront ein geknüpftes Kissen mit Pferdekopf, darüber wacht Maria, gestickt und mit Heiligenschein, im Goldrahmen.

"Habe ich dem Staatsanwalt sein schönes Verfahren kaputt gemacht, was?" Sie kichert. Nein, kalkuliert habe sie das nicht: "Ich wollte ihm doch bloß Mut zusprechen und sagen, dass ich es unfair finde, dass er in einen Topf geworfen wird mit Schwerverbrechern. Ich konnte doch nicht ahnen, welche Konsequenzen das haben würde." Und deswegen spüre sie auch jetzt keinerlei Reue, im Gegenteil, schämen, findet sie, sollten sich andere: "Ich fand es unmöglich, wie garstig oft im Richterzimmer über ihn geredet wurde. Er ist da hineingeschlittert, am Ende hatte er nur noch die Wahl zwischen Sein und Nichtsein." So kann man das auch sehen.

Zu dem Sein, für das Ralf K. sich als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kranfirma in Recklinghausen entschied, passte der Staat mit seinen Steuerforderungen jedenfalls bald nicht mehr. Dem Finanzamt legte er über Jahre fingierte oder überhöhte Rechnungen vor, um seine Gewinne kleinzurechnen. Wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr saß er später 13 Monate in Untersuchungshaft. Nach fünfmonatiger Verhandlung schienen drei bis vier Jahre Haft ausgemachte Sache, das Urteil schien nur noch eine Frage der Feinabstimmung zu sein.

Jetzt aber kommt Ralf K. dank Konopkas Briefs eventuell mit einer Bewährungsstrafe davon. Denn bei der Strafzumessung spielt unter anderem die Verfahrensdauer eine wesentliche Rolle. Ist die Justiz nachweislich schuld daran, dass sich ein Prozess unverhältnismäßig in die Länge zieht, "dann", triumphiert Ralf K.s Anwalt Hans Reinhardt am Telefon, "ist das ein Strafmilderungsgrund". Er hat Mühe, das zufriedene Glucksen in der Stimme zu unterdrücken: "Ich wills mal so sagen - der Ball war für den Mandanten günstig."

"Denn ich halte Sie für eine integre Persönlichkeit und für einen lieben, netten und großzügigen Menschen."

Melitta Konopka sagt, sie habe Ralf K.s Hilfsbedürftigkeit "an seiner Körperhaltung erkannt, sie drückte Resignation aus". Weil das aber außer ihr offenbar keinem aus dem Richtergremium auffiel und weil sie ihren Berufskollegen nicht traute - "die hatten doch nichts als Häme für den armen Mann übrig" -, habe sie es Anfang Oktober schließlich nicht mehr ausgehalten und ihn in der Gerichtskantine angesprochen. "Ich wollte ihn moralisch unterstützen." Und weil sie ja wusste, dass ihr der persönliche Kontakt zum Angeklagten als Schöffin untersagt war, habe sie ihm später den Brief geschrieben. "Aus christlicher Nächstenliebe", sagt sie: "Eine Frau in meinem Alter drängt sich nicht auf." Sie kichert wieder.

"Ich muss überhaupt gestehen, Herr K., dass mich während meiner Tätigkeit als Schöffin niemals ein Fall so sehr berührt hat wie Ihrer. Auch Ihr weiteres Schicksal ist mir nicht gleichgültig. Sie haben es verdient, nach all den Monaten des Kummers wieder glücklich zu sein."

Ihr 88-jähriger Vater sitzt ihr im Sessel gegenüber. Die beiden wohnen zusammen, es hat sich so ergeben. Seine Frau ist vor ein paar Jahren gestorben, ihr Partner hat sie verlassen, sie sind beide sehr allein. Das elterliche Haus bietet genug Platz. Der Vater hat sie zu jedem Verhandlungstag ins Gericht begleitet, er bleibt auch jetzt, während des Interviews, selbstverständlich im Raum. Er wusste nichts von dem Brief, bis der verlesen wurde.

Einblicke ins reale Leben

Melitta Konopka sagt: "Ich fühlte mich gedemütigt, ich hatte gedacht, das Briefgeheimnis zähle etwas, stattdessen musste ich mich begaffen lassen." Er sieht seine Tochter schweigend an. An der Wand erinnert ein Kuckuck halbstündlich daran, dass die Zeit vergeht.

Sie hat keine Ahnung, was aus ihr wird, am meisten bedrückt sie nicht der drohende finanzielle Ruin, sondern die Aussicht, ihr Amt als Schöffin zu verlieren. "Ich bin Theoretikerin", sagt Melitta Konopka. Ihren Lebensunterhalt bestreitet sie mit Wissenschaftsartikeln für eine sozialwissenschaftliche Fachzeitschrift, die sie von zu Hause aus verfasst. "Für mich", sagt sie, "war meine Tätigkeit als Schöffin immer auch so etwas wie die Brücke zum realen Leben." Mörder, Totschläger, Diebe - sie fand es faszinierend, zu studieren, welche Konfliktlagen Menschen dazu treiben können, Straftaten zu begehen. "Am Ende weiß man oft mehr über diese Menschen als diese über sich selbst." Es waren Einblicke, die ihr sonst nirgends gewährt wurden. Deswegen habe sie sich vor sieben Jahren am Landgericht Bochum als Laienrichterin beworben, sie wollte einen Eindruck haben "davon, was sich draußen abspielt".

Ihre Motive für die Kandidatur hinterfragt hat damals keiner. Die zuständigen Kommunen, Städte und Landkreise sind froh über Freiwillige. Immer schwieriger werde es, Menschen für das zeitaufwendige und inhaltlich oft komplizierte Ehrenamt zu finden, sagt Hasso Lieber, Vorsitzender des Bundesverbands ehrenamtlicher Richterinnen und Richter. Allein für die nächste Amtsperiode ab 2008 würden bundesweit 61.000 Schöffen gesucht.

Diese seien auch deswegen so unverzichtbar, sagt Lieber, "weil den hauptamtlichen Juristen zuweilen die Lebensbezogenheit abgeht". Was aber, wenn es sich umgekehrt verhält? "Singuläre Einzelfälle", sagt Lieber. "Es hat auch schon Anwälte gegeben, die Waffen zu den Angeklagten geschmuggelt haben. Deswegen fordert keiner die Abschaffung der Strafverteidiger."

Ralf K. hat Melitta Konopka inzwischen besucht und sich bei ihr für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt. Sie hat ihm Kuchen gebacken und den Kaffee warm gehalten, weil er viel später kam als verabredet und dann auch nicht lange bleiben konnte. Sie hofft auf ein Wiedersehen. Aber er hat ihr schon bedeutet, dass er jetzt viel reisen muss und sich vordringlich um einen Job bemühen will, nachdem seine Firma ja nun während seiner langen Abwesenheit, bedingt durch die Untersuchungshaft, bedauerlicherweise vor die Hunde gegangen sei. "Ich hoffe, dass er eine ordentliche Anstellung bekommt", sagt sie, "das Aussehen dazu hat er, groß, schwarze Haare, blaue Augen." "Ja", brummt da ihr alter Vater aus seinem Sessel, "das Zeug zum Schauspieler hat der durchaus."

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