Berlins Innensenator Körting (SPD) warnt davor, zum 1. Mai Randale herbeizureden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen fordert strengere Strafgesetze gegen Landfriedensbruch.

Am Rande des "Myfest" im Mai 2009 in Berlin. Bild: ap
BERLIN dpa/afp | Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor gewarnt, mögliche Gewaltausbrüche am 1. Mai herbeizureden. "Ich halte nichts davon, jetzt irgendetwas herbeizuschreien. Ich halte viel mehr davon, die Leute aufzufordern, friedlich zu demonstrieren", sagte Körting dem Radiosender RBB-Info am Freitag.
Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte die Warnung der Gewerkschaft der Polizei vor drohenden Todesopfern am 1. Mai. Im Deutschlandradio Kultur sagte Ströbele, er halte diese Äußerungen für "völlig unverantwortlich". So werde unnötig Stimmung geschürt.
Der Grünen-Politiker betonte, dass neben "ein paar besoffenen Kids, die Randale toll finden", die Mehrheit der Teilnehmer mit politischen Forderungen auf die Straße gehe. Zugleich halte er es für einen Fehler, Steinewerfern zu unterstellen, unpolitisch zu sein.
Körting wies den Vorwurf zurück, dass die Behörden den Protest gegen die geplante Neonazi-Demonstration behindern würden, indem sie die Route nicht bekannt geben. Die Absicht sei vor allem, die Gesundheit der Einsatzkräfte nicht unnötig zu gefährden, so der Minister. Bei früheren Veranstaltungen hätten gewaltbereite Demonstranten die Strecke im Vorfeld präpariert, um beispielsweise Ziegelsteine von den Dächern auf Polizisten und andere zu werfen.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat zum 1.Mai der Politik vorgeworfen, im Kampf gegen Krawallmacher zu versagen. Ein effektiver Kampf gegen gewalttätige Demonstrationen werde durch "völlig unzureichende Strafgesetze" vereitelt, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Polizei versage bei diesem Thema seit Jahren.
Es fehlten praxistaugliche Gesetze, mit denen sich Randalierer nach Krawallen hart bestrafen ließen, so Wendt. So seien die Vorschriften zum Landfriedensbruch viel zu eng gefasst: "In vielen Fällen müssen wir Teilnehmer gewalttätiger Ausschreitungen laufenlassen, weil die bloße Beteiligung daran nicht strafbar ist".
Ein aktives Handeln sei in großen Menschenmengen aber nicht immer nachweisbar. "Diese Rechtslage hat den fatalen Effekt, dass die Steinewerfer vom 1.Mai bei nächster Gelegenheit wieder auf der Straße stehen", kritisierte der Gewerkschafter.
Im Paragraf 125 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zum Landfriedensbruch: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge (...) mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt (...)wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (...).
Landfriedensbruch begeht also nicht, wer sich passiv verhält- auch wenn er durch seine bloße Anwesenheit in der Menge den Polizeieinsatz gegen Randalierer behindert. Erfolgt die Behinderung der Beamten aber "absichtlich oder wissentlich", kann dies auch jetzt bereits eine Straftat sein- zwar kein Landfriedensbruch, aber Strafvereitelung (Paragraf 258 StGB).
Ahmed Schafik und Mohammed Mursi haben die erste Wahlrunde beinahe gleichauf gewonnen und rüsten sich für die Stichwahl. Die Muslimbrüderschaft hofiert die ausgeschiedenen Kandidaten.

Starre Rituale, öde Debatten, ein Haus der Langeweile? Nicht in der Ukraine! Hier werden Parlamentsdebatten noch mit Leidenschaft, Herzblut und handfesten Argumenten geführt!

Echte Stars, begeisterte Fans, prima Shopping-Tipps - wir freuen uns auf die Fußball-Europameisterschaft.

Weltraumtouristen, Satelliten und Versorgungsflüge zur ISS – die Raumfahrt wird privatisiert und kommerzialisiert.

Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

Leserkommentare
04.05.2010 18:21 | Klaus Keller
Die Polizeigewerkschaft geht mir auf die Nerven! ...
02.05.2010 08:58 | Pyro
Eine Änderung des Gesetzes wäre ein krasser Einschnitt: keine Unschuldsvermutung mehr, kein Nachweis einer strafbaren Handl ...
01.05.2010 21:15 | krawallkind
stimmt schon, aber anderseits haben die halt auch kein bock auf n pflasterstein in der fresse... natürlich treten die gegen ...