Parkverbote: Aus für private Störerdatei

In drei Potsdamer Gärten wurden seit Juli Besucher fotografiert, die widerrechtlich auf den Rasen treten. Damit ist es nach Protesten von Datenschützern vorbei.

Muss keine Fotografen mehr fürchten: Typischer Besucher eines Potsdamer Parks Bild: Reuters

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) will nach Kritik von Datenschützern vorerst keine Fotos mehr machen lassen, wenn Besucher gegen die Parkordnung verstoßen. "Um sich nicht dem in Medienberichten aufgetauchten Vorwurf des Verstoßes gegen den Datenschutz weiter auszusetzen, wird die SPSG die fotografische Beweissicherung zunächst einstellen", kündigte die SPSG in einer Ende vergangener Woche veröffentlichten Presseerklärung an. In Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg Dagmar Hartge soll das Verfahren nun überprüft werden.

Vor knapp zwei Wochen war bekannt geworden, dass die SPSG seit Juli in den drei Potsdamer Parks Sanssouci, Neuer Garten und Babelsberg Fotos aufgenommen und gespeichert hat von Besuchern, die gegen die Parkordnung verstoßen. Hartge hatte gegenüber der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom "Anlegen einer privaten 'Störer-Datei' durch die Stiftung" gesprochen und dieses Vorgehen als "sehr zweifelhaft" bezeichnet.

"Wir wollen uns auf keinen Fall dem Vorwurf aussetzen, hier gehe etwas nicht mit rechten Dingen zu", sagte SPSG-Sprecherin Elvira Kühn der taz. "Die Fotos dienen einzig und allein der Beweissicherung." Zur Zahl der bisher gemachten Fotos wollte Kühn keine Angaben machen. Derzeit seien rund 100 Fotos bei der Stiftung gespeichert. Dabei handele es sich in den meisten Fällen um Fotos von rechtswidrig abgestellten Fahrrädern oder Vandalismusschäden. Teils seien auch Fotos gemacht worden, wenn jemand seinen Hund nicht angeleint habe oder auf verbotenen Wegen Rad fahre. Die bereits gespeicherten Fotos würden trotz der vorübergehenden Einstellung des Fotografierens nicht gelöscht, so Kühn, sondern erst, wenn der jeweilige "Vorgang" abgeschlossen sei.

"Vorgang" bedeutet in diesem Fall ein laufendes Verfahren zur Bezahlung eines Buß- oder Verwarnungsgeldes. Im März wurde das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz geändert. Die SPSG erhielt damit den Status einer Ordnungsbehörde und die Möglichkeit, bei Verstößen gegen die Parkordnung Verwarnungsgelder in Höhe von 5 bis 35 sowie Bußgelder bis zu 10.000 Euro zu verhängen. Laut Kühn schließen diese hoheitlichen Rechte auch die Möglichkeit ein, in bestimmten Situationen Fotos anzufertigen. Das Vorgehen sei mit dem Ordnungsamt Potsdam abgestimmt gewesen, die Stiftung habe sich auch bei der Polizei informiert, sagte Kühn. Die Pressesprecherin vom Ordnungsamt wusste davon nichts: "Mir ist das neu", sagte sie der taz.

"Was sich die SPSG vom Anlegen einer Fotokartei verspricht, ist uns schleierhaft", sagt Lena Schraut, Sprecherin der Brandenburger Datenschutzbeauftragten. Die Stiftung habe zwar Zugriff auf die Melderegister, jedoch nicht auf die Pass- und Personalregister, in denen die Fotos gespeichert seien. "Zur Identifizierung können die Fotos nicht dienen." Matthias Riedinger von der Bürgerinitiative Babelsberger Park hält das Vorgehen der Stiftung für "völlig unverhältnismäßig". Es könne nicht sein, dass Menschen in eine Täterkartei kommen, weil sie im Park musizieren oder sich auf eine Wiese am See legen. "Diese Fotos sind nicht nur ein Verstoß gegen den Datenschutz, sondern auch ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte", so Riedinger.

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