Kommentar: GEZ noch?

Die Gebühreneintreiber der GEZ wollen nicht mehr so genannt werden - und mahnen eine Website deswegen ab. Das wird dem Image sicher helfen.

Klar, kann man verstehen: Wer sich in der überfüllten Kneipe als GEZ-MitarbeiterIn zu erkennen gibt, hat trotz akuten Platzmangels plötzlich gleich mehrere Stühle neben sich frei. So scheinen sie sich zumindest vorzukommen, die armen Angestellten der Kölner Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Über die immer so böse gesprochen wird, von wegen GEZ-(Zwangs-)Gebühr, GEZ-Gebührenfahnder, Kopfgeld, usw.

Die Beratungswebsite www.akademie.de schreibt auch das ein oder andere über die GEZ und hat Post bekommen. Genauer gesagt, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung, nach der sie all solch schlimmen - und auch nicht schlimmen - Worte nicht mehr über die GEZ schreiben darf. Das Verbot, so akademie.de, wird damit begründet, die Begriffe dienten dazu, "ein negatives Image der GEZ hervorzurufen".

Als ob das noch nötig wäre. Anstelle von "GEZ-Gebühren" soll nun nur noch von "gesetzlichen Rundfunkgebühren" die Rede sein, und aus der "PC-Gebühr" werden "gesetzliche Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte". Das "GEZ-Anschreiben", das einen mehr oder weniger sanft an die Anmeldepflicht erinnert, heißt dann künftig "Informationsschreiben der GEZ und/oder Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird". Und die "Kopfprämie" ist natürlich nichts dergleichen, sondern die "Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten".

Geht klar. Ist irgendwie ja auch beruhigend, dass die GEZ ihrem ohnehin ramponierten Image getreu jede Annäherung an ihre Kundschaft - pardon: an die gebührenpflichtigen RundfunkteilnehmerInnen - ablehnt. Und dafür dem guten, alten Amtsdeutsch zu neuer Blüte verhilft, sogar ganz ohne Anglizismen. Bei Zuwiderhandlungen soll akademie.de übrigens pro Verbotswort 5.100 Euro löhnen. Da werden sie bei ARD und ZDF aber froh sein, dass die GEZ in Sachen Rundfunkgebühr so lustige Sachen verzapft - 14 Tage bevor das Bundesverfassungsgericht sein Urteil über die Gebühren-Zukunft spricht.

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