Nach Fabrikeinsturz in Bangladesch: Mordanklagen gegen Eigentümer

Vor zwei Jahren stürzte in Bangladesch das Rana Plaza ein, es starben 1.135 Textilarbeiter. Nun werden die Gebäude- und Fabrikbesitzer wegen Mordes angeklagt.

Das eingestürzte Fabrikgebäude „Rana Plaza“

Rana Plaza, das war Mord, findet die Staatsanwaltschaft. Foto: dpa

DHAKA afp/taz | Gut zwei Jahre nach dem Einsturz einer Textilfabrik in Bangladesch, bei dem mehr als tausend Menschen getötet wurden, soll sich der Eigentümer nun wegen Mordes vor Gericht verantworten müssen. Chefermittler Bijoy Krishna Kar sagte am Sonntag, noch im Laufe des Tages sollten insgesamt 41 Mordanklagen erhoben werden.

Unter anderem werdenGebäudebesitzer Sohel Rana und seine Eltern betroffen. Außerdem werden sieben Fabrikbesitzer, sowie drei Regierungsingenieure angeklagt. Sollten die Angeklagten wegen Mordes verurteilt werden, drohe ihnen die Todesstrafe, sagte Kar. Alle 41 Angeklagten trügen gemeinsam Verantwortung für die „Tragödie“ im „Rana Plaza“-Komplex.

Der Chefermittler hatte bereits im April 2014 eine Mordanklage gegen Rana und mehrere Verantwortliche angekündigt. Die Anklageerhebung verzögerte sich jedoch, weil es bei einem Dutzend Regierungsbeamter der Zustimmung der Regierung zu dem Verfahren bedurfte.

Bei dem Einsturz des „Rana Plaza“-Fabrikkomplexes im April 2013 am Rande von Dhaka waren 1135 Menschen gestorben, mehr als 1500 wurden verletzt. In dem mehrstöckigen Gebäude arbeiteten bis zu 5.000 Menschen für internationale Modemarken wie Benetton, Mango, Primark und Kik.

Noch kurz vor dem Einsturz hatten sich viele Arbeiter nach eigenen Angaben geweigert, in die Fabrik zu gehen, weil sie angesichts von Rissen in den Mauern eine Katastrophe befürchteten. Die Fabrikbetreiber antworteten den Berichten zufolge auf diese Sorgen mit Knüppeln – wenig später stürzte das Gebäude ein.

Fabrikbesitzer Rana war wenige Tage nach dem Unglück an der Grenze zu Indien festgenommen worden, als er sich in das Nachbarland absetzen wollte. Außer wegen Mordes müssen er und andere sich vor Gericht auch wegen Verstoßes gegen Bauvorschriften verantworten.

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