Urteil gegen Dominique Strauss-Kahn: Ex-IWF-Chef ist doch kein Zuhälter

Strauss-Kahn kommt damit durch, nicht gewusst zu haben, dass Frauen bei Hotel-Sexpartys von Geschäftsfreunden bezahlt wurden.

Dominique Strauß-Kahn

Dominique Strauss-Kahn: freigesprochen, aber auch öffentlich rehabilitiert? Foto: Reuters

PARIS taz | Der frühere Minister und IWF-Direktor Dominique Strauss-Kahn (DSK) hat eine weitere Runde gegen die Justiz gewonnen. Am Freitag sprach ihn das Strafgericht von Lille vom Vorwurf der schweren Zuhälterei im Zusammenhang mit den von Freunden für ihn organisierten Sexpartys in Hotels frei.

Bereits früher war ein Verfahren wegen Vergewaltigung in New York gegen ihn nach einem Vergleich mit einer Hotelangestellten eingestellt worden. Danach wurde auch eine Klage einer Pariser Journalistin, Tristane B., wegen angeblicher sexueller Aggression wegen Verjährung und mangelnder Hinweise auf eine Vergewaltigung abgewiesen.

Im jetzigen Verfahren wurden neben Strauss-Kahn auch die meisten Mitangeklagten freigesprochen. Nur René K., der frühere PR-Chef des Hotels „Carlton“ in Lille, das der ganzen Affäre und dem Prozess seinen Namen gegeben hat, wurde der Zuhälterei für schuldig befunden und zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Das erweckt den Eindruck, dass am Ende ein Mitläufer oder „kleiner Fisch“ für alle anderen büßen musste. DSK dagegen hat laut dem Gerichtspräsidenten, der am Freitagmorgen eine 147 Seiten lange Urteilsbegründung vorlas, „lediglich von den Diensten der Gruppe profitiert.“

Staatsanwaltschaft hatte Freispruch beantragt

Der Freispruch für DSK ist keine Überraschung. Im Verlauf der Gerichtsverhandlungen, bei denen auch ehemalige Prostituierte aussagten, wurde klar, dass es im streng juristischen Sinne schwer sein würde zu beweisen, dass DSK wissen musste, dass die ihm zur Verfügung gestellten Sexgespielinnen bezahlte Callgirls waren. DSK selber stritt stets kategorisch ab, gewusst zu haben, dass seine Partnerinnen von befreundeten Geschäftsleuten bezahlt wurden.

Am Prozessende beantragte deshalb auch der Staatsanwalt einen Freispruch für den prominenten Angeklagten, der während der Verhandlungen unentwegt zuversichtlich auf diesen Ausgang gewartet hatte. Etwas eher überraschte dagegen der Freispruch für Dominique A., der unter dem Namen „Dodo la Saumure“ in Belgien Bordelle betreibt. Für ihn hatte die Anklage immerhin zwei Jahre Gefängnis gefordert.

Das Gericht hielt sich an die Buchstaben des Strafrechts. Schon am ersten Prozesstag hatte der Gerichtspräsident erklärt, dass es vor dem Tribunal nicht um die Moral, sondern nur um das Recht gehe. Der Verteidigung von DSK gelang es im Verlauf der Verhandlungen und Zeugenbefragung auch, zahlreiche Mängel der Voruntersuchung zugunsten des Angeklagten DSK auszunutzen.

In ein paar Jahren allerdings hätte der Prozess möglicherweise anders geendet, denn gegenwärtig debattieren die Abgeordneten der Nationalversammlung in zweiter Lesung darüber, die Kunden von Prostituierten in Frankreich künftig zu bestrafen. Natürlich könnte ein solches Gesetz nicht rückwirkend auf DSK und seine Sexparty-Freunde angewandt werden.

Rückkehr in die Politik unwahrscheinlich

Juristisch steht Strauss-Kahn, der bis zum Skandal im New Yorker Sofitel als klarer Favorit für die Präsidentschaftswahlen von 2012 gegolten hatte, also wieder mit einer weißen Weste da. Ob er damit auch in den Augen seiner Landsleute rehabilitiert ist, die ihn lange als den besten Wirtschaftsexperten seiner Generation betrachtet haben, ist eine andere Frage.

Denn durch die Gerichtsverfahren waren zahlreiche Details aus seinem Intimleben und seiner sexuellen Praktiken publik geworden - genug, um ein baldiges Comeback in die Politik auszuschließen. Das hinderte aber viele seiner Anhänger nicht daran, gleich nach der Bekanntgabe des Freispruchs auf Netzwerken wie Twitter seine sofortige Rückkehr in die politische Arena zu wünschen.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.