Verletzung der Privatsphäre: Landkreis verpfeift Asylbewerber

Der Landkreis Cuxhaven soll unrechtmäßig Papiere eines Flüchtlings fotografiert und weitergeleitet haben – ohne Konsequenzen.

Zimmer mit Schrank und Hochbett in Asylbewerberunterkunft

Dürfen Beamte nicht einfach öffnen: Schrank in Asylbewerberunterkunft. Foto: dpa

HAMBURG taz | Der Landkreis Cuxhaven hat sich möglicherweise unrechtmäßig italienische Dokumente eines Asylbewerber beschafft und an die städtische Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Papiere erleichtern der Behörde die Abschiebung des Somaliers in sein vermutetes Erstaufnahmeland Italien. Der Flüchtling bestreitet gegenüber dem lokalen Arbeitskreis (AK) Asyl, dass er die Papiere herausgegeben hat. Sie seien in einem kleinen Koffer in seinem Zimmer gewesen.

In einem Brief der Ausländerbehörde an das Bundesamt für Migration von August 2013, der der taz vorliegt, schreiben die Beamten, dass die italienischen Dokumente „im Zusammenhang mit einer Kontrolle in der Unterkunft des Ausländers“ gesichtet worden seien. Die Ausländerbehörde selbst führt solche Kontrollen jedoch nicht durch.

Auf Nachfrage bestätigt Lothar Matthes von der Stadt Cuxhaven, dass die Dokumente „nur vom Landkreis stammen können“. Dessen Sozialdezernent Friedhelm Ottens versicherte jedoch im April, seine Mitarbeiter würden beim Betreten von Unterkünften nicht die persönlichen Gegenstände der Bewohner durchsuchen.

Damals hatten sich Asylbewerber darüber beschwert, dass Mitarbeiter des Landkreises ihre Privatsphäre missachteten. Die taz berichtete.

Bereits seit vergangenem Jahr beschweren sich Flüchtlinge aus Cuxhaven über Verletzungen ihrer Privatsphäre.

Mitarbeiter des Landkreises sollen mit Zweitschlüsseln in die Wohnungen der Asylsuchenden eingedrungen sein, auch in deren Abwesenheit, und dabei Schränke geöffnet und fotografiert haben.

Auch die Personalien von Gästen sollen die Mitarbeiter kontrolliert haben.

Sozialdezernent Friedhelm Ottens bestätigte im April, dass seine Mitarbeiter Zweitschlüssel haben, bestritt aber, dass sie persönliche Gegenstände der Flüchtlinge durchsuchten.

Umstritten ist jedoch bereits das Betreten der Räume - denn die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Flüchtlinge.

Nun teilte Ottens schriftlich mit, dass die Dokumente im Rahmen einer Identitätsfeststellung der Polizei „vorgelegt und bekannt geworden“ sind. Mitarbeiter des Landkreises seien dabei gewesen.

Unklar bleibt bei dieser Stellungnahme, warum die Identität des Somaliers, der offensichtlich bereits in einer Unterkunft des Landkreises untergebracht war, überhaupt festgestellt werden musste.

Keine Rechtsgrundlage

Gegenüber dem AK Asyl vermutete der Betroffene, dass es sich um eine Situation handelte, in der es in der Unterkunft Ärger gegeben habe. Er selbst jedoch sei gegangen, bevor die Polizei kam. Der Somalier bestreitet, dass er die Dokumente freiwillig an Beamte der Polizei oder des Landkreises weitergegeben hat.

„Er hat seine Unterlagen in einem kleinen Koffer aufbewahrt“, sagt Unterstützer Karl-Heinz Zulkowski-Stüben, „da müssen die Polizisten dran gewesen sein.“

Die behördlichen Kopien der italienischen Unterlagen des Somaliers seien dann einfach irgendwann in den Akten seines Asylverfahrens aufgetaucht, erinnert sich Zulkowski-Stüben. „Um solche persönlichen Dokumente zu kopieren, braucht man aber einen richterlichen Beschluss“, sagt er.

Der Landkreis hingegen bezieht sich in seiner Stellungnahme auf das Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach hätten die Mitarbeiter die italienischen Dokumente rechtmäßig fotografiert und an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Der Vorfall werde deshalb auch keine disziplinarrechtlichen Konsequenzen in der Behörde haben, schreibt Ottens.

Doch damit macht es sich der Sozialdezernent zu einfach, findet Rechtsanwalt Paulo Dias aus Hannover, der auf Asylrecht spezialisiert ist. Mitarbeiter des Landkreises dürften die Privaträume von Flüchtlingen nicht ungebeten betreten.

Dies könne als Hausfriedensbruch gewertet werden. „Und auch die Polizei hat dazu nicht das Recht.“ Die Beamten dürften Menschen nur kontrollieren, wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit vorliege. „In diesem Fall gibt es keine Rechtsgrundlage“, sagt Dias. „Italienische Dokumente zu haben ist keine Straftat.“

Der Rechtsanwalt sieht aus diesem Grund eine große Erfolgschance für eine etwaige Klage gegen den Landkreis vor dem Verwaltungsgericht. „Das Handeln der Behörden war rechtswidrig“, sagt Dias.

Unterstützer Zulkowski-Stüben hat schon mit dem betroffenen Asylbewerber über eine Anzeige gesprochen. „Zur Zeit geht es ihm dafür aber zu schlecht.“

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