Ex-Richter kritisiert Zschäpe-Anwälte: Der streitlustige Aktenwühler

Im Stillen durchforstet der Ex-Richter Bernd Heintschel-Heinegg Akten für diverse NSU-Ausschüsse. Nun kritisiert er die Zschäpe-Anwälte.

Nicht erfreut über die Kritik: Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl (links) Foto: (dpa)

MÜNCHEN taz | Zuletzt kannte man Bernd von Heintschel-Heinegg nur als stillen Aktenwühler. Wenn überhaupt. Für den NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag sichtete der frühere Richter 3.600 Aktenordner, bereiste Verfassungsschutzämter - und belieferte die Abgeordneten mit allen relevanten Dokumenten. Aktuell macht er diesen Job für die NSU-Ausschüsse in NRW, Hessen und Baden-Württemberg. Als „Fährtensucher im Dokumentendickicht“ beschrieb sich der 70-jährige Bayer einmal selbst.

Nun wagt sich der Fährtensucher in die Offensiveund attackiert die Anwälte von Beate Zschäpe im Münchner NSU-Prozess. Bisher „vermag ich eine aktive Verteidigung nicht zu erkennen“, schreibt von Heintschel-Heinegg auf einem Rechtsblog. Die Anwälte bemerkten offenbar nicht, „in welche Richtung die Beweisaufnahme läuft“. Richtung Höchststrafe nämlich. Auch sei irritierend, dass die Anwälte - trotz wiederholtem Misstrauensantrag Zschäpes - an ihrem Mandat „kleben“. Hätten Verteidiger doch eine „Beistandsfunktion“, die auch heißen könne, dass man sich nicht gegen solche Vorwürfe wehrt - sondern „seine Entbindung beantragt“.

Das sitzt. In Rechtskreisen wird der Beitrag eifrig diskutiert. Denn von Heintschel-Heinegg kennt sich nicht nur in der NSU-Materie aus - er war auch Vorgänger von Manfred Götzl am Münchner Oberlandesgerichts. Der ist heute Vorsitzender Richter im NSU-Prozess. Von einer „derben Frechheit“, twitterte prompt Zschäpe-Verteidiger Wolfgang Stahl.

Zschäpe-Verteidiger: „derbe Frechheit“

Er habe nur auf ein rechtlich „nicht ausdiskutiertes“ Problem hinweisen wollen, verteidigt sich von Heintschel-Heinegg. Müssten Verteidiger nicht ihre Person zurückstellen, wenn Mandanten, wie im Fall Zschäpe, so massiv unzufrieden seien? Er jedenfalls, so Heintschel-Heinegg, würde keinen Mandanten vertreten, wenn dieser „nicht restlos überzeugt“ sei, optimal verteidigt zu werden.

Seit 2010, seinem 65. Lebensjahr, ist von Heintschel-Heinegg „nur noch“ Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Universität Regensburg. Mit Neonazi-Großprozessen kennt er sich aus - auch mit klaren Worten. Als oberster Richter in München verurteilte er 2005 Martin Wiese zu sieben Jahren Haft, für dessen Anschlagsplan auf das jüdische Zentrum in München. Er beließ es nicht dabei, sondern erklärte Wieses Gruppe auch zur „terroristischen Vereinigung“. Dies, so von Heintschell-Heinegg damals, auch als „Warnung“ an die rechte Szene.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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