Wolfgang Hammer über Kinderschutz: „Kinder sind wichtiger als Gewerbefreiheit“

Wolfgang Hammer, Ex-Abteilungsleiter für Jugendhilfe der Hamburger Sozialbehörde, fordert Gesetzesänderungen, um Kinder besser zu schützen.

Wolfgang Hammer kritisiert Einrichtungen, die Kinder nach Außen abschirmen Foto: Miguel Ferraz

taz: Herr Hammer, seit der Schließung des ‚Friesenhofs‘ diskutiert Schleswig-Holstein über die Arbeit der Heimaufsicht. Ein Rechtsgutachten der Heimbetreiber besagt, dass Heimaufsicht das Kindeswohl nur „gerade so eben“ sichern soll. Stimmt das?

Wolfgang Hammer: Wenn man das alte Kinder- und Jugendhilfegesetz betrachtet, ja. Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes 2012 ist das differenzierter.

Merkwürdig. Was ist das für ein Jugendhilfegesetz?

Das ganze Gesetz ist sehr trägerfreundlich. Mitte der 90er haben die Kommunen und Verbände durchgesetzt, dass die Betreiber von Heimen einen Gewerbeschutz erhielten, der fachlichen Vorgaben und der Heimaufsicht enge Grenzen setzte. Man wollte damit Kosten sparen. Das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Berufsausübung hat somit Wirkung auf die Art der Heimaufsicht. Ein Land kann nicht vorschreiben, wie groß die Zimmer der Kinder sein müssen. Und eine Betriebserlaubnis muss bereits erteilt werden, sobald ein Träger ein Konzept vorlegt, das keine Kindeswohlgefährdung beinhaltet. So doof ist kein Träger, dass er so etwas nicht hinkriegt.

67, leitete von 1982 bis 2013 die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe in der Hamburger Sozialbehörde. Von 2005 an war er Sprecher der Jugendministerkonferenz für Kinderschutz und als solcher maßgeblich am Bundeskinderschutzgesetz beteiligt.

Zwei Heime des „Friesenhof“ in Dithmarschen wurden Anfang Juni wegen fehlendem qualifizierten Personals und umstrittener Pädagogik geschlossen.

Ein Untersuchungsausschuss zum Heim wird nach der Sommerpause auf Antrag von CDU, FDP und Piraten eingerichtet. Er soll unter anderem klären, warum die Heimaufsicht im Sozialministerium so spät eingeschritten ist.

An einer Podiumsdiskussion „über das Recht, in Freiheit und Würde erzogen zu werden“ beteiligt sich heute Wolfgang Hammer. Anlass sind die Pläne Hamburgs und Bremens für ein geschlossenes Heim. Mit dabei sind Hamburgs Sozialbehördenstaatsrat Jan Pörksen und Vertreter von CDU, SPD, Grünen und Linken.

14.45 Uhr, Patriotische Gesellschaft, Trostbrücke 6, Hamburg

Kann man den Gewerbeschutz zurücknehmen?

Ja, sollte man. Weil Rechte von Kindern einen höheren Wert haben als der Schutz von Gewerbe. Zur Zeit ist es umgekehrt.

Was änderte denn das Bundeskinderschutzgesetz?

Dort ist verbindlich festgeschrieben, dass Kinder ihrem Alter angemessen an Entscheidungen beteiligt werden müssen. Und dass die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen und ihr Schutz vor Gewalt gesichert werden müssen.

In Schleswig-Holstein führte dies dazu, dass sich Heimkinder mit Beschwerden direkt ans Landesjugendamt wenden können.

Ja. Das ist eine Konsequenz.

Die Friesenhof-Betreiberin beklagte sich vorigen August darüber in der Lokalpresse. Das neue Gesetz untergrabe die Autorität der Erzieher. Beschweren gehörten bei den Mädchen zum Programm, schrieb die Zeitung.

Man muss Beschwerden von Heimkindern immer ernst nehmen. Es gibt keinen Grund, ihnen nicht zu glauben. Das ist die Lehre aus der Aufarbeitung der deutschen Heimgeschichte und auch des Runden Tisches zum sexuellen Missbrauch. Das ist fachlicher Konsens. Manche Betreiber hatten wohl Angst, ihre uneingeschränkte Macht wird untergraben. Ich sage: Das ist höchste Zeit.

Trotz Bundesgesetz erreichte die Betreiberin eine „Vereinbarung“ mit der Heimaufsicht, die achtwöchige Kontaktsperren weiter erlaubte.

Generelle Kontaktsperren sind fachlich und rechtlich nicht zulässig.

Aber legal, wenn die Sorgeberechtigten zustimmen?

Dazu gibt es unterschiedliche juristische Auffassungen. Es stimmt, dass Eltern ihr Erziehungsrecht an Dritte übertragen können. Andererseits dürfen Eltern auch nicht die Grundrechte ihrer Kinder beschneiden. Sie dürften nicht ihr 15-jähriges Kind einfach von einem Hauslehrer unterrichten lassen und sagen, du gehst nicht zur Schule und hast keinen Kontakt zu Freunden, darfst das Gelände nicht verlassen. Das wäre eine Kindeswohlgefährdung.

Sie waren bis 2013 Ländersprecher für Kinderschutz. Haben Sie noch Ihr Ohr an der bundesweiten Debatte?

Aber sicher.

Es gibt nun neu eine Bund-Länder-AG zur Verbesserung des Schutzes von Kindern in Einrichtungen. Die soll prüfen, ob wir im Gesetz eine eigene Definition für Kindeswohlgefährdung in Einrichtungen brauchen.

Das ist sehr sinnvoll. Dann wären viele Dinge nicht mehr möglich. Es gibt in Einrichtungen per se eine größere Kindeswohlgefährdung, als wenn ein Kind mit einer offenen Hilfe in der Familie bleibt.

Woran macht sich die Gefährdung fest?

Einmal ist die Macht, die ein Pädagoge über einen Jugendlichen dort hat, allumfassend. Wenn ein Kind dann auch noch keinen Kontakt außerhalb der Einrichtung hat, ist das per se eine Kindeswohlgefährdung. Das ist zum Beispiel bei einer abgelegenen Einrichtung mit interner Heimschule der Fall. Geht ein Kind noch außerhalb zur Schule, hat es alternative Kontakte.

Und wenn Jugendliche um 5.45 Uhr früh aufstehen und erst mal eine Stunde Dienste machen müssen, bevor es Frühstück gibt?

Reine Schikane. Das Landesjugendamt sollte auch keine Konzepte genehmigen, die behaupten, für eine bestimmte Zielgruppe zu sein, der man mit Freiheitseinschränkungen und Schikanen Halt und Regeln vermitteln muss. Dort erhalten junge Menschen nicht die nötige Förderung, um in Freiheit zu leben.

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