Verschärfung des Prostitutionsgesetzes: Nur mit Schein auf den Strich

Schwesig ändert den Entwurf fürs Prostitutionsgesetz im Sinne der Union. Wer keine Anmeldebestätigung vorweisen kann, muss zahlen.

Rot beleuchtetes Schaufenster einer Erotikbar, Leuchtreklame mit Lippen und dem Schriftzug „Bar“

Die Grünen werfen Ministerin Manuela Schwesig vor, vor der Union eingeknickt zu sein. Foto: dpa

BERLIN dpa | Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat einem Spiegel-Bericht zufolge ihren Entwurf für das Prostitutionsgesetz auf Drängen der Unionsfraktion verschärft. So sollten Prostituierte direkt ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie ihre künftig nötige Anmeldebestätigung nicht vorweisen könnten. Im ersten Entwurf habe es noch geheißen, dass die Verstöße „beharrlich“ sein müssten, um geahndet werden zu können.

Die Grünen warfen Schwesig vor, vor der Union eingeknickt zu sein. Eine Reform des Prostitutionsgesetzes sei zwar notwendig und sinnvoll, die Pläne Schwesigs bedeuteten aber Druck und Zwang statt Schutz und mehr Rechte. Die verpflichtende Gesundheitsberatung sei eine deutliche Stigmatisierung, die Anmeldepflicht trage dazu bei, dass Prostituierte in die Illegalität getrieben würden, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin Ulle Schauws.

Der Referentenentwurf soll nach Informationen der Süddeutschen Zeitung diese Woche in die Ressortabstimmung gehen. Im Februar hatte sich die Große Koalition nach monatelangem Tauziehen auf ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Es soll die Prostituierten besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. Damals einigte man sich auf eine Kondompflicht für Freier, aber keine Heraufsetzung des Mindestalters für Prostitution. Festgelegt wurde ferner eine regelmäßige medizinische Beratung.

Schwierig, Kondompflicht zu überprüfen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft warf allerdings die Frage auf, wer die Einhaltung der Kondompflicht überprüfen solle. Die Polizeibeamten sähen sich außerstande zu kontrollieren, „ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht“.

Wie der Spiegel schreibt, soll anders als bislang geplant auch Gelegenheitsprostitution unter das neue Gesetz fallen. Außerdem müssten die SexarbeiterInnen ihre verpflichtenden Beratungsgespräche mit Behörden führen. Schwesig hatte dies zunächst auch bei privaten Fachstellen ermöglichen wollen. Ärger gibt es laut Süddeutscher Zeitung noch um die Anmeldepflicht für SexarbeiterInnen.

Auf Verlangen der Union sehe der Entwurf vor, dass Prostituierte sich überall anmelden müssen, wo sie auch im Einzelfall arbeiten. Selbst wer nur einmal in einer anderen Stadt gebucht werde, müsse sich nach dem Willen von CDU und CSU bei den Behörden melden. Das hielten aber Abgeordnete in der SPD für übertrieben.

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