Bundesanwalt gegen netzpolitik.org: Ermittlungen wegen Landesverrats

Dem Verfassungsschutz ist netzpolitik.org schon länger suspekt. Die Betreiber veröffentlichten wiederholt geleakte Dokumente aus dem Geheimdienstkomplex.

Porträt Hans-Georg Maaßen

Verfassungsschutzpräsident Maaßen möchte eventuell die Spiegel-Affäre noch einmal nachspielen. Foto: dpa

MÜNCHEN afp/taz | Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen Journalisten wegen des Verdachts auf Landesverrat und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen eingeleitet. Das Verfahren gegen Verantwortliche des Online-Blogs „netzpolitik.org“ ist nach der Prüfung einer Anzeige von Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen aufgenommen worden. netzpolitik.org veröffentlichte am Donnerstag einen Brief der Bundesanwaltschaft, der die beiden Journalisten Markus Beckedahl und Andre Meister über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens informierte.

Die Bundesanwaltschaft war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. In der Mitteilung an netzpolitik.org werden zwei Beiträge aufgeführt, wegen deren Veröffentlichung die Ermittlungen eingeleitet worden seien. In beiden wurden Dokumente die die Arbeit des Verfassungsschutzes unmittelbar betreffen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Dabei geht es um Ausbau und Finanzierung der Internetüberwachung durch den Inlandsgeheimdienst.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisiert die Ermittlungen als „Justizposse“. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken verurteilte die Ermittlungen als „unzulässigen Versuch, zwei kritische Kollegen mundtot zu machen“. Das Vorgehen des Generalbundesanwalts sei völlig überzogen und stelle einen Angriff auf die Pressefreiheit dar.

Der Vorwurf des Landesverrats gegen Journalisten gilt als heikel. Nach der Spiegel-Affäre Anfang der Sechzigerjahre, in der ein solcher Vorwurf erhoben wurde, hatten Juristen und Politiker gewarnt, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Es ging um eine Abwägung zwischen strikter Geheimhaltung und dem zentralen Grundrecht auf Pressefreiheit.

Die jetzige Entwicklung erfolgt vor dem Hintergrund einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. In dem nun vorliegenden Landesverratsfall soll laut SZ, NDR und WDR zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt habe.

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