„Noten-Affäre“ um Armin Laschet: Umstände bleiben verworren

Aachener Hochschule beantwortet Fragen zur „Noten-Affäre“ des CDU-Landesvorsitzenden Armin Laschet.

Armin Laschet

Hat derzeit wenig zu lachen: Armin Laschet, CDU-Chef in NRW. Foto: dpa

BERLIN taz | Die Umstände der „Noten-Affäre“ des nordrhein-westfälischen CDU-Vorsitzenden Armin Laschet bleiben verworren. Ein Bericht der RWTH Aachen an das NRW-Wissenschaftsministerium, der am Freitag dem Fachausschuss des Düsseldorfer Landtags zuging, bringt kaum Licht in die Posse um verschwundene, aber benotete Klausuren. „Die Abläufe nach der Klausur konnten unter Einbeziehung der beteiligten Personen nicht mehr ermittelt werden“, heißt es darin.

Laschet hatte Ende Mai seinen Lehrauftrag als ehrenamtlicher Dozent an der Aachener Hochschule mit sofortiger Wirkung niedergelegt, nachdem öffentlich geworden war, dass er angeblich „auf dem Postweg verschwundene“ Klausuren allzu kreativ nachbenotet hatte. Er hatte nach eigenen Angaben die Zensuren anhand persönlicher Notizen vergeben, die er allerdings anschließend vernichtet haben will. Auf jeden Fall können sie nicht sehr genau gewesen sein: Er benotete 35 Studierende, obwohl nur 28 die Klausur mitgeschrieben hatten.

Nun beantwortete die Hochschule 64 Fragen des Wissenschaftsausschusses des Landtags zu dem eigentümlichen Vorgang. Zur Aufklärung trägt ihr Bericht allerdings wenig bei. So bleibt die Rolle einer von der CDU bezahlten Mitarbeiterin Laschets, die nach seiner Angaben als „Co-Korrektorin“ fungierte, nebulös: „Dazu liegen der Hochschule keine Informationen vor.“ Gleichlautend fällt die Antwort auf die Frage aus, welcher Art die Notizen waren, die Laschet nach eigener Aussage zur Benotung herangezogen hat.

Dass auch die mündliche Beteiligung an seinem im Juli 2014 abgehaltenen Blockseminar „Europa in der Berliner Politik“ in seine kuriose Notenfindung eingeflossen sein soll, bewertet die RWTH allerdings eindeutig: Das wäre „nicht zulässig“. Ob er allerdings in diesem oder früheren Fällen tatsächlich die mündliche Mitarbeit zur Bewertung herangezogen und somit die Prüfungsordnung missachtet hat, „dazu kann nur Herr Laschet Auskunft geben“. Laut der Aachener Uni hat keineR der betroffenen Studierenden gegen eine Wiederholung der Klausur Einspruch eingelegt.

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