Bislang keine Kopftuchprobleme bekannt

RELIGION Niedersachsen lässt jetzt das Kopftuch bei Lehrerinnen zu. Andere Bundesländer warten noch

HANNOVER epd | Niedersachsen will muslimischen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen grundsätzlich das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht erlauben. „Es wird diese Möglichkeit geben“, sagte eine Sprecherin des Kultusministeriums in Hannover. Per Erlass will es die Schulen bis zum Beginn des neuen Schuljahres über eine neue Auslegung des niedersächsischen Schulgesetzes informieren. Eine Änderung des Gesetzes ist nach Ansicht der rot-grünen Landesregierung nicht nötig.

Bisher durften Lehrerinnen nur im islamischen Religionsunterricht ein Kopftuch tragen – die Regelung des Schulgesetzes wurde in der Praxis als Kopftuchverbot für andere Fächer betrachtet. Nun setzt das Land Niedersachsen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März um. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstößt ein pauschales Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit und ist rechtswidrig. Das Tragen eines Kopftuches kann nur im Einzelfall untersagt werden, wenn die staatliche Neutralität oder der Schulfrieden bedroht sind.

Zu den Ländern, die das Kopftuch im Schuldienst verboten hatten, gehörten Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Berlin. Nordrhein-Westfalen und Bremen haben es jetzt zugelassen, andere Bundesländer warten noch.

Nach Angaben des niedersächsischen Kultusministeriums trug in Niedersachsen bislang nur eine von 17 islamischen Religionslehrerinnen ein Kopftuch. Sie habe nur dieses eine Fach unterrichtet. Probleme seien nicht bekannt.