Streit um Demo-Verbot in Heidenau: Ein Student rettet ein Grundrecht

Er zog bis zum Verfassungsgericht: Michael Fengler hat das Versammlungsverbot in Heidenau gekippt. Zur Demo schaffte er es dann aber doch nicht.

Demonstranten vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau. Vom Balkon winken einige Flüchtlinge zurück.

Nix da Demo-Verbot: Am Samstag brachten Unterstützer vor der Flüchtlingsunterkunft in Heidenau ihre Solidarität zum Ausdruck. Foto: ap

Ein Bonner Jurastudent hat sich um die Grundrechte verdient gemacht. Michael Fengler hat das allgemeine Demonstrationsverbot für Heidenau gekippt. Er ging dafür bis zum Bundesverfassungsgericht.

Am Donnerstag hatte das Landratsamt Pirna für die Stadt Heidenau per Allgemeinverfügung ein umfassendes Versammlungsverbot verhängt. Es sollte bis Montagmorgen 6 Uhr dauern. Begründung: man habe nicht genug Polizei zur Verfügung, um die zu erwartenden Auseinandersetzungen um das Flüchtlingsheim zu verhindern. Vom Verbot miterfasst war ein Willkommensfest für die Flüchtlinge.

Rund 600 Kilometer vom sächsischen Heidenau entfernt reagierte Michael Fengler, ein 25-jähriger Jungsozialist. Er arbeitete die Nacht durch und schickte am Freitagmorgen um halb sechs ein Fax an das Verwaltungsgericht (VG) Dresden. Darin widersprach er dem allgemeinen Demonstrationsverbot, stellte einen Eilantrag und versicherte eidesstattlich, dass er am Willkommensfest teilnehmen wolle.

Zunächst hatte Fengler Erfolg. Mittags erklärte das VG Dresden, dass die Allgemeinverfügung „offensichtlich rechtswidrig“ sei. Ein polizeilicher Notstand sei nicht ausreichend begründet worden, das vollständige Verbot sei „unverhältnismäßig“.

Doch das Landratsamt legte Beschwerde ein. Und am Freitagabend entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen, dass das Verbot nur für das Willkommensfest ausgesetzt werde, denn nur daran habe Fengler auch persönlich teilnehmen wollen. Fengler müsse deshalb 90 Prozent der Gerichtskosten tragen, rund 1.000 Euro. Am nächsten Morgen rief ihn allerdings SPD-Chef Sigmar Gabriel an, der erklärte, er werde die Kosten übernehmen.

Fengler aber gab nicht auf. In der Nacht auf Samstag wandte er sich mit einem Eilantrag ans Bundesverfassungsgericht. Am Samstagvormittag hob dieses Gericht den Bautzener Beschluss auf. Im Rahmen der „Folgenabwägung“ spielte eine Rolle, dass für viele Bürger das Wochenende „die einzige Möglichkeit“ sei, sich zu versammeln und so an der Meinungsbildung mitzuwirken.

Fengler konnte am Ende allerdings doch nicht am Heidenauer Willkommensfest teilnehmen. Denn als das VG Dresden die Verbotsverfügung aufhob, war es schon zu spät, um noch nach Sachsen zu fahren. Bonn ist eben doch 600 Kilometer von Heidenau entfernt.

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