Gerichtsentscheidung zu Polit-T-Shirts: Alle Polizisten können „Bastards“ sein

T-Shirts mit „A.C.A.B.“-Aufdruck sind keine Beleidigung, solange der Bezug zu konkreten Personen fehlt – meint das Amtsgericht Berlin-Tiergarten.

Polizist bei einer Durchsuchung

Dieser eine Polizist ist kein „Bastard“. Foto: dpa

„A.C.A.B.“ steht auf dem T-Shirt. Soll heißen: „All Cops Are Bastards“. Bei Anhängern von Antifa-Autonomen, Neonazis und Hooligans – also links wie rechts – ist das Textil mit der Buchstabenkombination gleichermaßen beliebt. Vor allem, wenn bei Veranstaltungen und Demonstrationen Stress mit Polizisten programmiert ist: Bei denen kommt das nicht gut an. Immer wieder wird deshalb bundesweit versucht, Träger des Kürzels zur Rechenschaft zu ziehen.

In Berlin indes hat das Amtsgericht Tiergarten am Montag einen Studenten vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Mann hatte das A.C.A.B.-Hemd im Sommer 2014 bei einer Kundgebung in Kreuzberg getragen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft war gegen ihn ein Strafbefehl in Höhe von 1.600 Euro wegen Beleidigung ergangen. Dagegen hatte der Student Einspruch eingelegt.

Wie sein Anwalt Sven Richwin mitteilte, folgte das Gericht mit dem Freispruch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte im Frühjahr 2014 befunden, dass „alle Polizisten“ – „All Cops“ – kein ausreichend definiertes Kollektiv darstellten. Soldaten und Polizisten seien eine so große Gruppe, dass sie nicht mehr als schützenswertes Kollektiv angesehen werden könnten.

Der Student habe das T-Shirt lediglich getragen, ohne einen Bezug zu bestimmten Beamten herzustellen, so das Amtsgericht. Es fehle somit an einer Beleidigungsfähigkeit. Mit dem Freispruch sei die Meinungsfreiheit gestärkt worden, freute sich Anwalt Richwin. Seine Beobachtung sei, dass Berlins Polizei zuletzt empfindlicher auf „A.C.A.B.“ reagiere, sagte er zur taz. Es komme vor, dass Leute von Polizisten am Rande von Demonstrationen aufgefordert würden, das Shirt auszuziehen. „Oder ich fühle mich beleidigt“, sei schon unverhohlen mit Strafanzeige gedroht worden.

Urteile aus anderen Bundesländern zeigen: Die Provokation kann auch ins Auge gehen. In Hamburg ist ein junger Mann vor zwei Jahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Bei einem Fußballspiel des FC St. Pauli gegen den VfL Bochum hatte er eine Mütze mit der Buchstabenkombination getragen. „Wer mit einer solchen Mütze auf Polizisten zugeht, begeht eine Straftat und zahlt dafür“, befand seinerzeit der Richter.

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