Flüchtlingspolitik: Heilmann gibt den Harten

Der CDU-Justizsenator und seine Verwaltung fordern in einem umfangreichen Maßnahmenkatalog weitreichende Verschärfungen des Asylrechts.

Flüchtlinsprotest gegen die monatelange provisorische Unterbringung

Flüchtlinge protestieren gegen ihre monatelange Unterbringung in Zelten Foto: dpa

Von Flüchtlingsorganisationen wurden die Vereinbarungen zur Verschärfung des Asylrechts, die Bund und Länder in der letzten Woche auf einem gemeinsamen Gipfel beschlossen, scharf kritisiert – dem Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) gehen sie offenbar nicht weit genug: Wie jetzt bekannt wurde, hatte die Justizverwaltung schon im Vorfeld dieses Gipfels einen eigenen, 20-seitigen Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Vorschläge zum Teil weit über das hinausgehen, was auf dem Gipfel verabredet wurde. Der Katalog, der der taz in Auszügen vorliegt, war Teil einer Stellungnahme, die die Senatskanzlei im Vorfeld der Länderkonferenz von den Verwaltungen eingefordert hatte.

Dieser „Maßnahmenkatalog für vereinfachtes Asylverfahrensrecht“ soll laut Justizverwaltung „praktische Probleme lösen sowie deutlich machen, dass Deutschland bedrohte Flüchtlinge nicht nur aufnimmt, sondern gut behandelt und gleichzeitig Menschen ohne berechtigte Asyl-Gründe schnell, aber fair zurückweist“. Vorgeschlagen wird unter anderem, das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten auf alle Abschiebehinderungsgründe auszuweiten, also etwa pauschal festzulegen, ob in einem bestimmten Staat eine ausreichende gesundheitliche Versorgung gewährleistet ist. Einzelfallentscheidungen darüber, ob einem Asylbewerber mit gesundheitlichen Problemen die Abschiebung in sein Heimatland zuzumuten ist, gäbe es dann nicht mehr.

Die Senatsverwaltung schlägt außerdem vor, dass Rechtsstreitigkeiten über Asylfragen von der Abschiebung bis zum Asylbewerberleistungsgesetz künftig immer vor den Verwaltungsgerichten geklärt werden sollen statt wie bisher von verschiedenen Gerichten.

Keine Leistungen mehr

Besonders brisant ist der Vorschlag, dass abgelehnte Asylbewerber, die „vollziehbar ausreisepflichtig“ sind, keinerlei Leistungen mehr erhalten sollen – der Bund-Länder-Gipfel hatte hier eine Kürzung beschlossen. „Vorsichtshalber könnte man das mit einer Grundgesetz-Ergänzung absichern“, steht als Vermerk zu diesem Vorschlag in dem Maßnahmenkatalog. Abschließend fordert die Verwaltung die „zentrale Unterbringung von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten, am sinnvollsten in großen Bundeswehrstandorten“.

Was genau nun nach dem Gipfel mit den Vorschlägen passiert, ist laut Senatssprecherin Daniela Augenstein bisher noch nicht klar. „Grundsätzlich geht die Diskussion natürlich auch nach der Ministerpräsidentenkonferenz weiter“, sagte sie am Montag. Gleichwohl müssten aber alle Vorschläge mit allen Senatsverwaltungen abgestimmt werden – insbesondere die Einschätzung der für die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zuständige Senatsverwaltung für Soziales sei hier wichtig. Für eine kurzfristige Stellungnahme war diese am Montag jedoch nicht zu erreichen.

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