NSA-Skandal und Selektorenliste: Her damit!

Die Opposition reicht in Karlsruhe Klage gegen die Regierung ein. Sie fordert die Herausgabe der NSA-Selektorenliste an den Untersuchungsausschuss.

Das NSA-Logo vor dem Hauptquartier der Behörde in Fort Meade.

Die Regierung enthalte dem Untersuchungsausschuss wichtige Beweismittel zur Spähaffäre vor, heißt es in der Klage Foto: dpa

BERLIN afp | Mit einer Verfassungsklage in Karlsruhe wollen die Fraktionen von Grünen und Linken die Bundesregierung zur Herausgabe der geheimen NSA-Selektorenliste zwingen. Die Oppositionsfraktionen reichten nach eigenen Angaben vom Donnerstag eine gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein, in der sie der Bundesregierung die Vorenthaltung wichtiger Beweismittel für den Untersuchungsausschuss des Bundestags zu der Spähaffäre vorwerfen. Sie sehen darin eine verfassungswidrige Missachtung der Parlamentsrechte.

Die Selektorenliste verzeichnet jene Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst (BND) im Auftrag des US-Geheimdiensts NSA Datenströme auf potenziell wichtige Informationen durchkämmt hat. Es besteht der Verdacht, dass viele dieser Suchbegriffe problematisch waren – etwa weil sie sich gegen europäische Behörden oder Unternehmen richteten. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags möchte Licht in diese Angelegenheit bringen.

Allerdings verweigert die Bundesregierung dem Ausschuss einen Einblick in die Liste. Zur Begründung verweist sie auf Geheimhaltungserfordernisse aus Staatswohlgründen und auf geheime Abkommen mit den USA über den Umgang mit Geheimdienstmaterial. Zugang zu der Liste hat derzeit nur eine von der Regierung selbst beauftragte Vertrauensperson, die dem Ausschuss Bericht erstatten soll.

„Dies ist ein völlig inakzeptabler Vorgang“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Britta Haßelmann bei der Vorstellung der Klageschrift. Die Weigerung der Bundesregierung sei ein „weitreichender Eingriff in Parlamentsrechte“. Ihre Linken-Kollegin Petra Sitte sagte: „An der Selektorenliste wird der Kern des Untersuchungsauftrags berührt, deswegen wollen wir hier nicht nachgeben.“

Der Verfahrensbevollmächtigte der Opposition, der Kieler Verwaltungsrechtler Wolfgang Ewer, wies die Argumentation der Bundesregierung zurück. „Wir gehen davon aus, dass es kein völkerrechtliches Verbot der Vorlage an den Bundestag gibt“, sagte er.

Der Jurist beklagte die umfangreichen Geheimhaltungsvorschriften der Bundesregierung in dem Justizverfahren: Weder die Begründung der Bundesregierung für die Nichtvorlage der Selektorenliste noch die einschlägigen völkerrechtlichen Abkommen mit den USA dürften veröffentlicht werden. In der 159-seitigen Klageschrift, die der Presse vorgestellt wurde, sind deshalb zahlreiche Passagen geschwärzt. „Dieser Umfang des Geheimschutzes erschwert die Darstellung unseres Antrags in der Öffentlichkeit“, sagte Ewer.

Die Klage hatte der Verfahrensbevollmächtigte nach eigenen Angaben am Mittwoch durch persönliche Übergabe an Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe übergeben. Zum erwarteten Termin einer Entscheidung wollte sich Ewer nicht äußern; in den kommenden sechs Monaten erwarte er aber keinen Richterspruch in der Angelegenheit.

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