Änderungen in der Altersvorsorge: Ruhestand mit Risiko

Das Bundesfinanzministerium schafft den Garantiezins in der Lebensversicherung ab. Die private Rente wird noch unsicherer.

Ein Mann balanciert auf einer Slackline, nur seine Silhouette ist zu erkennen.

Ein Balanceakt: Die Abschaffung des Garantiezins in der Lebensversicherung macht die private Altersvorsorge unsicherer. Foto: reuters

BERLIN taz | Es klingt nach einem technischen Detail, hat aber enorme Auswirkungen auf die private Altersvorsorge. Das Bundesfinanzministerium will ab 2016 Versicherungskonzernen keinen Garantiezins mehr vorschreiben.

Damit gibt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) der Branche das Signal, bei Lebensversicherungen künftig keine Mindestverzinsung mehr zu garantieren. Für Verbraucher fällt damit etwas ganz Entscheidendes weg: der Inflationsschutz. Bereits abgeschlossene Verträge sind davon nicht betroffen.

Das heißt, wer in Zukunft eine private Rentenversicherung abschließt, wird mit weniger Einkünften im Alter kalkulieren müssen. Bei den klassischen Policen – Rentenversicherungen sind eine Form der Lebensversicherung – können Kunden dank Garantieverzinsung genau ausrechnen, wie viel Geld sie später mindestens im Monat bekommen. Angesichts der von Rot-Grün 2001 erheblich gekürzten Renten sind Millionen auf eine zusätzliche Altersvorsorge angewiesen. Viele entscheiden sich für eine private Rentenversicherung, weil durch die Garantieverzinsung der Wert ihres Geldes zumindest auf dem Niveau der Inflation erhalten bleibt. Die Höhe des Zinses hängt vom Kapitalmarktumfeld ab, zurzeit liegt sie bei 1,25 Prozent. Die Garantieverzinsung wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt.

Darauf will das Ministerium ab 2016 bei großen Unternehmen verzichten. Den Garantiezins gibt es seit Jahrzehnten. Ursprünglich wollte die Politik mit der Festlegung des Garantiezinses verhindern, dass Versicherer sich gegenseitig in festen Zusagen überbieten und sich so ruinieren. Daher wird der Zins auch „Höchstrechnungszins“ genannt. Heute ist der Sinn ein anderer: Der Garantiezins schafft die Grundlage für die sichere Kalkulation der Altersvorsorge.

„Der Sargnagel für die klassische Lebensversicherung“

Die Bundesregierung begründet den Wegfall mit dem Inkrafttreten der europäischen Richtlinie „Solvency II“. Sie erlaubt Versicherern, beim Spekulieren größere Risiken einzugehen, solange sie gleichzeitig ihre Rücklagen aufstocken. Die Gesellschaften können auch weiterhin Garantien geben, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums.

Doch das werden immer weniger tun. „Der Wegfall des Garantiezinses ist der Sargnagel für die klassische Lebensversicherung“, sagt Dirk Ulbricht vom Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten. Ulbricht geht davon aus, dass die Versicherer Policen mit Garantien durch Verträge ersetzen werden, bei denen Kunden das Kapitalmarktrisiko tragen.

Allianz, Axa, Ergo, Generali und andere Große haben damit längst begonnen. Einige bieten nur noch Verträge ohne verbindliches Verzinsungsversprechen an. Sie ködern Kunden mit der Aussicht auf eine höhere Ausschüttung – von der niemand weiß, ob es sie geben wird. Diesen Gesellschaften kommt die Quasi-Abschaffung des Garantiezinses durch die Bundesregierung entgegen. Manche Manager wollen trotzdem am alten Modell festhalten. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sieht die Abschaffung denn auch kritisch.

Nutzen wird der Branche das Aus auf jeden Fall. Denn nun kann sie sich auf ein lukratives Schlussverkaufsgeschäft für Garantieverträge bis zum Ende des Jahres freuen. Verbraucherschützer Ulbricht warnt davor, der Kampagne auf den Leim zu gehen. Die Policen sind viel zu teuer, sagt er: „Die Garantieverzinsung reißt das auch nicht raus.“

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