Reaktionen auf Facebook-Urteil: „Paukenschlag“ und „Meilenstein“

Politiker, Datenschützer, Internetpioniere: Alle sind begeistert von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Ein paar kritische Stimmen gibt es aber.

Spiegelung des Facebook-Daumens in einer Pupille

Die überwiegenden Reaktionen auf das Urteil sind positiv. Foto: dpa

BERLIN taz | Die Grenze verläuft ausnahmsweise nicht zwischen Politik und Datenschützern, sondern zwischen Politik und Wirtschaft. Voll des Lobes waren Politiker sämtlicher Parteien am Dienstag für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sieht die Verhandlungsposition der EU gegenüber den USA gestärkt, Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) hält die Entscheidung für einen „Auftrag an die Europäische Kommission, auch international für unsere Datenschutzstandards zu kämpfen“, und der Grüne Konstantin von Notz spricht von einem „Paukenschlag“.

Der österreichische Jurist Max Schrems, auf den der Prozess zurückgeht, nannte das Urteil einen Meilenstein. „Es stellt klar, dass Massenüberwachung unsere Grundrechte verletzt.“ Die World Wide Web Foundation, gegründet von Internetpionier Tim Berners-Lee, hob hervor, dass das Gericht damit Grundrechte über Profit stelle. „Ohne effektiven Schutz der Privatsphäre dörrt das Internet aus“, sagt die Menschenrechtsanwältin Renata Avila.

In der Wirtschaft ist man dagegen verhalten begeistert. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco erklärte, dass es nun „für viele Unternehmen eine erhebliche Rechtsunsicherheit gebe“, und Susanne Dehmel vom Branchenverband Bitkom fordert, „jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit“. Facebook selbst teilte mit, dass es bei dem Verfahren gar nicht um Facebook gehe, man nichts falsch gemacht habe und auch keine Daten auf Grundlage von Safe Harbor übermittle.

Facebook teilte mit, dass es bei dem Verfahren gar nicht um Facebook gehe, man nichts falsch gemacht habe und auch keine Daten auf Grundlage von Safe Harbor übermittle.

Selbst wenn das stimmt: Die Diskussion geht weiter. So fordert die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, Datenübermittlungen in die USA grundsätzlich vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils zu betrachten. Es könnte also ein Szenario eintreten, wie es Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), für möglich hält: eine Gründungswelle von Tochterfirmen US-amerikanischer Unternehmen, die persönliche Daten gleich in der EU belassen.

Der Verein Digitale Gesellschaft fordert stattdessen, das Problem grundsätzlicher anzugehen – und geheimdienstliche Befugnisse dies- und jenseits des Atlantiks einzuschränken. Denn diese seien derzeit „eines der größten Hindernisse für freie Datenflüsse zwischen der EU und den USA“.

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